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EEW Modul 2

Erneuerbare Prozesswärme als eigenen Förderweg prüfen

Modul 2 richtet sich an Wärme, die betrieblichen Prozessen dient. Wärmequelle, Prozessbezug und technische Einbindung müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Energieberatung, BEG-Einzelmaßnahmen und Förderbegleitung: über 1.700 betreute Projekte seit 2021, mehr als 600 Energieberatungen, knapp 1.200 begleitete BEG-Förderanträge, 1.197 begleitete BEG-Einzelmaßnahmen, 509 Standorte in EBN Modul 1 und 2, über 6 Millionen Euro begleitete Fördermittel. Diese vom Auftraggeber bestätigten Unternehmensgesamtzahlen werden nicht einzelnen Städten, Kunden oder Projekten zugeordnet. Qualifikation über die dena-Expertenliste; den aktuellen Verzeichnisstand bitte extern prüfen; Das Google-Unternehmensprofil wird erst nach bestätigter Verifizierung verlinkt; den öffentlichen Profilstatus bitte extern prüfen.

Fachlich geprüft vonM.Sc. Wirtschaftsingenieur, zertifizierter Energieauditor – Riad Yossef
Prüfstand2026-07-19
BelegstandardPrimärquellen
Projektgrundlage

Welche Angaben für die Einordnung gebraucht werden

  • Heutige Wärmeerzeugung und betrieblicher Prozess
  • Temperaturniveau, Lastprofil und nutzbare Wärmequellen
  • Geplante Anlage und technische Einbindung
  • Projektstand und vorhandene Angebote
Zielgruppe

Für wen diese Leistung gedacht ist

  • Unternehmen, die betriebliche Prozesse mit erneuerbarer Wärme versorgen möchten.
  • Auftraggeber, die prüfen wollen, ob ihre Wärmebereitstellung dem Prozesswärme-Modul zuzuordnen ist.
  • Betriebe, die Wärmequelle, Prozessbezug und technische Einbindung klären möchten.
  • Auftraggeber, die den Nachweisweg vor einer Antragstellung festlegen möchten.
Ergebnis

Das ist das Arbeitsergebnis

  • Eine Einordnung der geplanten Anlage in dieses Modul anhand von Wärmequelle und Prozessbezug.
  • Eine Übersicht der benötigten Angaben und Nachweise.
  • Eine Grundlage für die Entscheidung über den nächsten Schritt.
Abgrenzung

Was diese Leistung nicht umfasst

  • Dieses Modul ist nicht für den Ersatz einzelner Querschnittstechnologien zuständig; dafür gibt es ein eigenes Modul.
  • Es ist nicht für Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig; dafür ist der Weg der BEG Einzelmaßnahmen zuständig.
  • Keine Förderzusage und kein fertiger Antrag; entscheidend ist der aktuelle amtliche Stand.
  • Keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Kurz geklärt

Häufige Fragen

Ist jede erneuerbare Wärmeerzeugung automatisch Prozesswärme?

Nein. Entscheidend ist, welchem betrieblichen Zweck die bereitgestellte Wärme dient und ob die aktuellen Modulanforderungen erfüllt werden.

Wie läuft die Prüfung grob ab?

Nach der Beauftragung werden heutige Wärmeerzeugung, Prozess und geplante Anlage erfasst. Danach wird die Zuordnung zum Modul und der Nachweisweg festgelegt.

Was muss ich beisteuern?

Hilfreich sind Angaben zur Wärmeerzeugung, zum Temperaturniveau und Lastprofil, vorhandene Angebote und der Projektstand. Fehlende Unterlagen werden im Projektverlauf nach Möglichkeit ergänzt.

Wie wird der betriebliche Prozesswärmebezug nachgewiesen?

Wärmequelle, Wärmesenke, Temperaturniveau, Betriebszeiten und der versorgte Prozess werden gemeinsam beschrieben. Eine allgemeine Wärmeerzeugung ohne nachvollziehbaren Prozessbezug reicht für die fachliche Zuordnung nicht aus.

Warum werden Raumwärme und Prozesswärme getrennt betrachtet?

Beide können im selben Betrieb vorkommen, dienen aber unterschiedlichen Nutzungen und können unterschiedlichen Prüfwegen folgen. Deshalb muss die tatsächliche Wärmeverwendung technisch abgegrenzt werden.

Quellen & Prüffundstellen
  1. EEW Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren EnergienBAFA · Amtliche Modulseite, geprüft am 18.07.2026
  2. Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und RessourceneffizienzBAFA · Amtliche Programmübersicht, geprüft am 18.07.2026
Konkretes Vorhaben?

Aus Ihrer Anfrage wird ein klarer nächster Schritt.