BEG-Reform ab 21.07.2026: Wohngebäude getrennt prüfen
Das BMWE kündigt neue Förderbedingungen ab dem 21.07.2026 an. Für ein Wohngebäude müssen deshalb Antragsstand, Maßnahme und zuständige Programmstelle vor jeder Aussage neu abgeglichen werden.
Grundstruktur bleibt, Bedingungen ändern sich
Nach der BMWE-Meldung bleiben BAFA und KfW in ihren bekannten Zuständigkeiten. Ab dem 21.07.2026 können neue Anträge nur noch unter den neuen Förderbedingungen gestellt werden.
Eine allgemeine Reformmeldung ersetzt nicht die Prüfung der für das konkrete Wohngebäude geltenden Richtlinie, technischen Mindestanforderungen und Antragsunterlagen.
Diese vier Punkte zuerst klären
- Liegt bereits ein Antrag, eine Zusage oder eine technische Projektbeschreibung vor?
- Welche konkrete Einzelmaßnahme oder systemische Sanierung ist geplant?
- Welche Programmstelle und welcher technische Nachweisweg sind zuständig?
- Welche Fassung der Richtlinie gilt für den tatsächlichen Antragszeitpunkt?
Häufige Fragen
Gilt ab dem 21.07.2026 automatisch dieselbe Förderung wie vorher?
Nein. Das BMWE nennt den 21.07.2026 als Beginn der neuen Förderbedingungen. Der konkrete Antrag muss deshalb gegen den dann gültigen amtlichen Stand geprüft werden.
Reicht ein vorhandener iSFP für eine Förderzusage?
Nein. Ein iSFP ist nur ein Teil der möglichen Projektgrundlage. Maßnahme, Investitionsumfang, Antragszeitpunkt und aktuelle Programmbedingungen müssen zusätzlich geprüft werden.
Wer ist für den Antrag zuständig?
Das hängt vom Förderweg ab. Das BMWE bestätigt die fortbestehenden Zuständigkeiten von BAFA und KfW; die konkrete Zuordnung erfolgt nach Maßnahme und Programm.
Was die Reform für Wohngebäude festlegt
Nach dem Pressepapier des Bundeswirtschaftsministeriums wird die BEG unter den Rahmenbedingungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt. Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für weitere Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle. Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig, die steuerliche Förderung bleibt unverändert.
Bei der Heizungsförderung wird der Einkommensbonus künftig in drei Stufen gestaffelt. Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind gibt es erstmals einen Familienzuschlag. Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen entfallen. Ab dem ersten Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus der EU und assoziierten Märkten vorgesehen. Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken nach Angaben der KfW ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich.
Für die Gebäudehülle ist eine Neuerung wichtig. Der Worst-Performing-Building-Bonus gilt jetzt auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Bei energetisch besonders schlechten Häusern prüfen wir deshalb vor dem Antrag, ob das Gebäude in diese Gruppe fällt.
Übergang für laufende Vorhaben
Zugesagte Anträge werden nach den alten Bedingungen ausgezahlt, bereits eingereichte Anträge nach den alten Bedingungen geprüft. Technische Projektbeschreibungen, die bis einschließlich 8. Juli 2026 erstellt wurden, konnten bis 20. Juli 2026 für einen Antrag zu den bisherigen Konditionen genutzt werden. Nicht genutzte Projektbeschreibungen sind danach verfallen.
Quellen: BMWE, Pressepapier „Sozialer, effizienter und fokussierter: die neue Gebäudeförderung“ · KfW, Anpassungen in der BEG 2026 · BAFA, Kurzmeldung vom 09.07.2026. Geprüft am 11.10.2026.
Quellen & Prüffundstellen
- Anträge für neue Gebäudeförderung ab 21. Juli 2026BMWE · Amtliche Meldung vom 09.07.2026, geprüft am 26.07.2026
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEGBMWE · Amtliche FAQ, Stand 20.07.2026, geprüft am 26.07.2026
- Förderprogramm im Überblick: BEG EinzelmaßnahmenBMWE · Amtliche BEG-Übersicht, Aktualisierung 20.07.2026, geprüft am 26.07.2026
Aus Ihrer Anfrage wird ein klarer nächster Schritt.
Sanierungsfahrplan nach der Reform: Kosten und Nutzen
Der Sanierungsfahrplan bleibt der Weg zum iSFP-Bonus für Arbeiten an der Gebäudehülle. Die Kosten liegen bei 1.300 € für ein oder zwei Wohneinheiten, das BAFA übernimmt höchstens 650 €. Als Energieberater rechne ich vorab, ob der Bonus bei Ihrem Vorhaben greift.
