Büro in Weinsberg · Energieberatung in Heilbronn, Neckarsulm und Umgebung
Sanierungsfehler vermeiden · Heilbronn

Förderung verloren, weil zu früh begonnen wurde: Antrag vor Vorhabenbeginn

Das Angebot passt, der Handwerker hat im nächsten Monat Zeit, der Vertrag wird unterschrieben. Der Förderantrag soll danach folgen. Genau an dieser Stelle geht die Förderung für eine Sanierung oft vollständig verloren.

Ihr AnsprechpartnerRiad Yossef
StandortHeilbronn
Quellenabgleich

Was gilt

Nach den Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen Förderanträge vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung ist förderschädlich, eine Förderung ist dann nicht mehr möglich.

Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) müssen Lieferungs- oder Leistungsverträge seit 2024 eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten. Ein so bedingter Vertrag gilt nicht als Vorhabenbeginn, weil er erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ein Vertrag ohne diese Bedingung erfüllt das nicht.

Nicht als Vorhabenbeginn gelten Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen, ausdrücklich auch die Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) oder der Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese Leistungen brauchen eine eigene Vertragsgrundlage, getrennt vom Vertrag über die Bauleistung.

Unterlagen und Pläne in einer Mappe auf der Baustelle (Symbolbild) - Energieberater Riad Yossef in Heilbronn
Unterlagen und Pläne in einer Mappe auf der Baustelle (Symbolbild)

Was wir empfehlen

Unterschreiben Sie den Vertrag mit dem Handwerker erst, wenn die Bedingung zur Förderzusage darin steht. Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen.

Nach der Antragstellung darf der Handwerker auf eigenes Risiko anfangen, auch wenn die Zusage noch fehlt. Das ist förderunschädlich. Anzahlungen sind möglich, sofern die Arbeiten erst nach der Antragstellung beginnen.

Wir übernehmen die Fachplanung und Baubegleitung mit TPB und BzA unter einem eigenen Vertrag und prüfen vor der Unterschrift, ob der Handwerkervertrag die Bedingung enthält. Sprechen Sie uns im Raum Heilbronn an, bevor Sie ein Angebot annehmen.

Riad Yossef - Energieberater bei einer Vor-Ort-Beratung in Heilbronn
Energieberater Riad Yossef im Rohbau (Symbolbild)

Quellen

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), FAQ zur BEG, Frage 1.10 „Was gilt als Vorhabenbeginn? Welche vorbereitenden Maßnahmen dürfen durchgeführt werden, ohne einen förderschädlichen Vorhabenbeginn darzustellen?“ (Antrag vor Vorhabenbeginn, Bedingung in Lieferungs- oder Leistungsverträgen BEG EM seit 2024, Planungs- und Beratungsleistungen inkl. TPB und BzA, Beginn auf eigenes Risiko nach Antragstellung, Anzahlungen). https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-01-10.html, abgerufen am 11.10.2026