BEG-Förderbegleitung für Gewerbe und Nichtwohngebäude
Wir prüfen den passenden Förderweg und begleiten Sie von der Beratung über die Antragstellung bis zur Umsetzung Ihrer Gebäudemaßnahme.
Energieberatung, BEG-Einzelmaßnahmen und Förderbegleitung: bundesweite Projektbetreuung, Energieberatungen für Wohngebäude, Unternehmen und Kommunen, projektbezogene Begleitung von BEG-Förderanträgen, Begleitung von BEG-Einzelmaßnahmen, Standortportfolios in EBN Modul 1 und 2, Fördermittelbegleitung nach projektspezifischer Prüfung. Die genannten Leistungsfelder werden nicht einzelnen Städten, Kunden oder Projekten pauschal zugeordnet. Qualifikation über die dena-Expertenliste; den aktuellen Verzeichnisstand bitte extern prüfen; Originalbewertungen und Hinweise zur Profiladresse finden Sie auf unserer Referenzseite.
Energieberatung nach DIN V 18599
Gebäude, Nutzung, Zonen und technische Systeme als zusammenhängende Bilanz betrachten.
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Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Verbrauch, Einsatzbereiche und Maßnahmen in einem strukturierten Auditweg untersuchen.
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EEW Module 1 bis 4
Investitionsvorhaben zuerst dem fachlich passenden Modul zuordnen.
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Vier Fragen vor jeder Förderaussage
- Welchem Gebäude und welcher Nutzung dient die Maßnahme?
- Welche technische Funktion wird tatsächlich verändert?
- Wie weit sind Planung, Vertrag und Umsetzung fortgeschritten?
- Welche aktuelle amtliche Richtlinie und welches Merkblatt gelten?
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Auftraggeber, die eine konkrete Gebäudemaßnahme planen und den passenden Förderweg klären möchten.
- Unternehmen, die prüfen wollen, ob ihre Maßnahme der Gebäudeförderung oder einem anderen Weg zuzuordnen ist.
- Eigentümer von Nichtwohngebäuden, die vor Vertragsabschluss den Projektstand und die Unterlagen ordnen möchten.
- Auftraggeber, die eine sachliche Zuordnung der Maßnahme vor einer Förderaussage benötigen.
Förderweg, Antrag und Nachweise zusammenführen
- Eine nachvollziehbare Einordnung Ihrer Maßnahme und der anwendbaren Fördermöglichkeiten.
- Eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, technischen Berechnungen und nächsten Schritte.
- Die vereinbarte Unterstützung im Antragsverfahren und bei Rückfragen.
- Begleitung der Umsetzung mit Blick auf die energetischen Anforderungen und benötigten Abschlussnachweise.
Wir helfen Ihnen, die für Ihr Vorhaben mögliche Förderung auszuschöpfen. Die Förderstelle entscheidet über den Antrag nach den geltenden Programmbedingungen.
Die passende Begleitung für Ihr Projekt
Wir begleiten Sie vom Vor-Ort-Termin über die Beratung bis zur Förderantragstellung und Umsetzung. Dazu gehören im vereinbarten Umfang die technischen Unterlagen, Unterstützung bei der Antragstellung, Abstimmungen mit Fachbetrieben sowie die Prüfung der benötigten Rechnungen und Nachweise zum Abschluss.
Benötigen Sie ein Lüftungskonzept oder dazugehörige Berechnungen, können Sie diese Leistungen bei uns beauftragen. Beratungs-, Planungs- und Begleitungsleistungen werden im Angebot nachvollziehbar aufgeführt.
Riad Yossef verantwortet die fachlichen Fragen. Jasmin Herrmann und Thomas Mänl unterstützen Sie bei Organisation, Terminabstimmung und Kundenservice.
Häufige Fragen
Ist jede effiziente Technik im Nichtwohngebäude BEG-förderfähig?
Nein. Förderfähigkeit kann erst nach sachlicher Zuordnung und Prüfung der aktuellen technischen Anforderungen bewertet werden.
Kann stattdessen EEW passen?
Das hängt vom Investitionsgegenstand und seiner Funktion im Gebäude oder betrieblichen Prozess ab. Beide Wege werden deshalb getrennt geprüft.
Wie läuft die Förderprüfung grob ab?
Zuerst werden Maßnahme, Gebäude, Nutzung und Projektstand eingeordnet. Danach werden die aktuelle Richtlinie und die benötigten technischen Unterlagen festgelegt.
Was muss ich beisteuern?
Hilfreich sind Angaben zur Maßnahme, vorhandene Angebote, Verträge, Bestellungen und technische Unterlagen. Fehlende Angaben werden im Projektverlauf nach Möglichkeit ergänzt.
Warum entscheidet die technische Funktion und nicht nur der Bauteilname?
Dasselbe Bauteil kann Teil einer Gebäudemaßnahme, eines betrieblichen Prozesses oder der allgemeinen Installation sein. Der Förderweg kann daher erst nach sachlicher Zuordnung im konkreten System geprüft werden.
Wie werden Gebäudehülle, Anlagentechnik und betrieblicher Prozess voneinander abgegrenzt?
Geprüft werden Nutzung, Systemgrenze, versorgter Bereich und Zweck der Investition. Erst diese Abgrenzung zeigt, welche amtliche Programmunterlage für die weitere Prüfung maßgeblich ist.
Quellen & Prüffundstellen
- Förderprogramm im Überblick: BEG EinzelmaßnahmenBMWE · Amtliche BEG-Übersicht, Aktualisierung 20.07.2026, geprüft am 26.07.2026
- Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und RessourceneffizienzBAFA · Amtliche Programmübersicht, geprüft am 18.07.2026
