Büro in Weinsberg · Energieberatung in Heilbronn, Neckarsulm und Umgebung
Sanierung Ihres Nichtwohngebäudes

BAFA Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599

Riad Yossef - Energieberater bei einer Vor-Ort-Beratung in Heilbronn

Ich bin Riad Yossef. Ich prüfe Ihr Gebäude vor Ort und vergleiche passende Sanierungsvarianten.

Sanierungskonzept, Heizlastberechnung und Energieausweis in einem Paket.

ab 850 € Eigenanteil netto

Unter 200 m² Nettogrundfläche bei bewilligter Höchstförderung. Zuzüglich Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar. Preisbedingungen ↓

Ort, Gebäudenutzung und Vorhaben genügen für die erste Anfrage. Sie erhalten ein Angebot vor Ihrer Beauftragung.

Qualifikation und Experteneintrag → · Büro in Weinsberg · Projekte deutschlandweit nach Vereinbarung.

Sanierung im Gewerbe mit klarer Reihenfolge und 50 % Zuschuss

Wir vergleichen Varianten für Ihr Gebäude und legen fest, was zuerst kommt. Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars.

Für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Filialisten

Energieberatung für Nichtwohngebäude: DIN V 18599 und DIN EN 16247-1

Für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Filialisten bündeln wir die gebäude- und betriebsbezogene Energieberatung.

  • DIN V 18599: Sanierungskonzept für das Nichtwohngebäude.
  • DIN EN 16247-1: Energieaudit für den betrieblichen Energieeinsatz. Energieaudit ansehen →
  • BEG-NWG-Fördermittel, Beleuchtungs- und TGA-Optimierung: für Filialisten, Gewerbeparks und Industrie vor der Beauftragung klären.
Was Sie erhalten

Eine Entscheidungsgrundlage für Ihre Sanierung

Eine neue Heizung, ältere Fenster und Räume mit ganz unterschiedlichen Nutzungszeiten: Vor der Investition klären wir, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude zusammenpassen. Das Paket verbindet die Gebäudebewertung mit den Berechnungen und Unterlagen für den nächsten Planungsschritt.
  • Bestandsaufnahme vor Ort: Nutzung, Betriebszeiten, Gebäudehülle und technische Anlagen erfassen; vorhandene Pläne und Betriebsdaten einordnen.
  • Sanierungskonzept nach DIN V 18599: Ausgangszustand bewerten, vereinbarte Sanierungsvarianten vergleichen und technische Schnittstellen benennen.
  • Heizlastberechnung und Energieausweis: für das beratene Nichtwohngebäude ohne gesonderten Aufpreis enthalten.
  • Schriftliche Ergebnisse: nachvollziehbare Annahmen, Varianten und weitere Planungsaufgaben als Grundlage für Ihre Investitionsentscheidung.
Gebäudeteile, Leistungsumfang, benötigte Unterlagen und vollständiges Honorar halten wir vor Ihrer Beauftragung im Angebot fest. Angebot für mein Gebäude erhalten →
Aus unserer Projektpraxis

Bibliothek, Musikschule und Verwaltung in einem Gebäudekomplex

Bei diesem kommunal genutzten Gebäudekomplex treffen geschützte Fassadenbereiche, große Glasflächen und unterschiedliche Nutzungen aufeinander. Die Wärme kommt aus Fernwärme; Heizkörper und Fußbodenheizung bestehen nebeneinander. Im Konzept wurden die geschützte Straßenfassade, übrige Fassaden und Fenster getrennt behandelt. Für die große Innenhofverglasung wurden auch Tragwerk, Schall- und Staubschutz im laufenden Betrieb als Schnittstellen benannt. Die Heizungsoptimierung berücksichtigt die unterschiedlichen Heizflächen. Das Ergebnis: ein gebäudeteilbezogenes Maßnahmenkonzept mit Sanierungsvarianten und benannten weiteren Planungsaufgaben. Der Fall belegt unsere Untersuchungs- und Planungsarbeit; eine Messung nach Umsetzung liegt dazu nicht vor. Den dokumentierten Projektfall nachlesen → Auch ROSSMANN und Karl Schmidt Spedition zählen zu unseren Kunden. Die jeweiligen Tätigkeiten sind getrennt auf unserer Referenzseite beschrieben.
Wärmeübergabestation mit gedämmten Rohrleitungen im kommunalen Gebäudekomplex - Energieberater Riad Yossef in Heilbronn
Wärmeübergabestation aus der Bestandsaufnahme. Das Konzept verbindet Wärmeversorgung, Gebäudehülle und Nutzung.
Beratungsförderung

Was bedeutet BAFA Modul 2 für Ihr Gebäude?

BAFA Modul 2 ist die geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Das Ergebnis ist ein Sanierungskonzept mit Maßnahmen, Kosten und Einsparungen für Ihr Gebäude.

Modul 2 im BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) fördert die Energieberatung nach DIN V 18599. Im Bestand geht es um ein Sanierungskonzept: abgestimmte Schritte über einen längeren Zeitraum oder eine umfassende Sanierung in einem Zug. Das Programm umfasst außerdem eine gesonderte Neubauberatung. Die mögliche Förderung betrifft das Beratungskonzept. Zuschüsse für spätere Bau- oder Technikmaßnahmen werden getrennt geprüft. Heizlastberechnung und Energieausweis sind bei uns im Paket enthalten. Dafür wird kein zusätzlicher Beratungszuschuss versprochen. Die oben genannten Netto-Eigenanteile beruhen auf den bestehenden Honoraren und der jeweils bewilligten Höchstförderung. Bei geringerer oder fehlender Förderung steigt Ihr Eigenanteil. Die Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar kommt hinzu; einen möglichen Vorsteuerabzug klären Sie steuerlich. Im Angebot stehen das vollständige Honorar, die enthaltenen Leistungen und die für Ihr Vorhaben geprüfte Förderung.
  1. Vorhaben und Angebot klären: Sie nennen Gebäude und Ziel; wir legen den Beratungsumfang fest.
  2. Förderweg vor Beginn sichern: Die geförderte Beratungsleistung beginnt erst nach Bewilligung. Ein früher geschlossener Beratungsvertrag braucht die vom BAFA verlangte aufschiebende Bedingung der Förderzusage.
  3. Gebäude aufnehmen und Konzept erstellen: Nach Beauftragung und erforderlicher Bewilligung folgen Vor-Ort-Aufnahme, Auswertung und Variantenvergleich.
BAFA: Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragsverfahren (abgeglichen am 13.09.2026). Die Untersuchung des gesamten betrieblichen Energieeinsatzes gehört zum Energieaudit nach EBN Modul 1. EEW Modul 2 für erneuerbare Prozesswärme ist wiederum ein anderer Förderweg.
Riad Yossef - Energieberater bei einer Vor-Ort-Beratung in Heilbronn

„Ehrliche Beratung ohne versteckte Kosten. Sie wissen vorher exakt, wie hoch Ihr Eigenanteil nach Abzug der Fördermittel ist.“ - M.Sc. Riad Yossef

Förderbedingungen im Überblick

BAFA Modul 2: Förderhöhe, Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Das BAFA bezuschusst 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss ist nach der Nettogrundfläche des Gebäudes begrenzt.
NettogrundflächeZuschuss höchstens
unter 200 m²850 €
200 bis 500 m²2.500 €
über 500 m²4.000 €

Wer den Zuschuss beantragen kann

  • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, wenn sie weniger als 250 Personen beschäftigen und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme haben
  • Größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch höchstens 500.000 kWh im Jahr beträgt
  • Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen

Was das Gebäude und die Beratung erfüllen müssen

Das Gebäude muss dem Antragsteller gehören. Bauantrag oder Bauanzeige liegen bei der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurück, für die Neubauberatung gilt diese Grenze nicht. Der Energieberater nimmt das Gebäude vor Ort auf und steht in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena in der Kategorie Energieberatung für Nichtwohngebäude. Wohnflächen zählen bei der Nettogrundfläche nicht mit. Den Antrag stellt der Gebäudeeigentümer im BAFA-Portal, bevor ein Beratungsvertrag ohne aufschiebende Bedingung geschlossen wird. Nach der Beratung reicht er innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums den Verwendungsnachweis ein. Dazu gehören der Energieberatungsbericht, die Rechnung und der Nachweis der unbaren Zahlung. Das BAFA zahlt den Zuschuss an den Antragsteller aus. Quelle: BAFA, Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599, abgerufen am 11.10.2026.
Gut vorbereitet zum ersten Gespräch

Welche Unterlagen helfen uns?

Nennen Sie uns zunächst den Projektort, die Gebäudenutzung und die anstehende Entscheidung. Für die erste Anfrage müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Danach klären wir gemeinsam, was für die Bewertung benötigt wird.
  • Pläne und Angaben zu den einzelnen Gebäudeteilen
  • Nutzungen, Betriebszeiten und vorhandene Verbrauchsdaten
  • Unterlagen zu Heizung, Lüftung, Kühlung und weiteren technischen Systemen
  • Bereits geplante Maßnahmen oder vorliegende Angebote
Die Vor-Ort-Aufnahme ergänzt die Unterlagen. Dabei werden die tatsächliche Nutzung und Anlagenregelung zusammen betrachtet. Verschiedene Nutzungen bilden wir in passenden Zonen ab, damit ihre Anforderungen im Gebäudemodell nachvollziehbar bleiben. Mein Vorhaben kurz schildern →
Ausblick · voraussichtlich 1. Quartal 2027

Warum ein Sanierungskonzept auch für sehr ineffiziente Gebäude wichtig wird

Für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings kündigt das BAFA einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten an. Bei Nichtwohngebäuden muss die Maßnahme Bestandteil einer seit dem 01.01.2021 geförderten EBN-Beratung nach Modul 2 sein. Der Bonus ist für maximal drei Anträge je Gebäude vorgesehen. Wir prüfen dafür den energetischen Ausgangszustand und ordnen geeignete Dämmmaßnahmen im Gebäudekonzept ein. Die Einstufung als WPB und der tatsächliche Förderstart müssen zum Antrag passen. Dieser Ausblick ist noch keine aktuell verfügbare Förderung. Quelle: BAFA – Gebäudehülle Nichtwohngebäude · BMWE – WPB-Bonus und Voraussetzungen
Kurz geklärt

Häufige Fragen

Ist die DIN-V-18599-Beratung dasselbe wie ein Energieaudit?
Nein. Die Gebäudebilanzierung und das Energieaudit verfolgen unterschiedliche Systemgrenzen und Ergebniswege; der passende Weg wird vor dem Angebot festgelegt.
Ist eine Vor-Ort-Aufnahme erforderlich?
Für eine im BAFA-Programm geförderte Beratung beschreibt die amtliche Programmseite eine Vor-Ort-Aufnahme des Ist-Zustands als verpflichtend.
Wie läuft die Beratung grob ab?
Nach der Beauftragung werden Nutzung, Zonen, Gebäudehülle und technische Systeme erfasst. Danach werden die Daten ausgewertet und die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage aufbereitet.
Was muss ich beisteuern?
Hilfreich sind Pläne, Angaben zu Nutzung und Betriebszeiten, Verbrauchsdaten und Unterlagen zur Anlagentechnik. Fehlende Unterlagen werden im Projektverlauf nach Möglichkeit ergänzt.
Warum wird ein Nichtwohngebäude in Nutzungszonen aufgeteilt?
Unterschiedliche Nutzungen können andere Betriebszeiten, Temperaturen, Beleuchtungs-, Lüftungs- und Kühlanforderungen haben. Die Zonierung macht diese Unterschiede im Gebäudemodell nachvollziehbar.
Warum müssen Betriebszeiten und Anlagenregelung zusammen betrachtet werden?
Eine technisch effiziente Anlage kann durch unpassende Zeitprogramme, Sollwerte oder gleichzeitiges Heizen und Kühlen unnötig Energie einsetzen. Deshalb gehören Nutzung, Regelung und Anlagenzustand in dieselbe Bestandsprüfung.
Nichtwohngebäude

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Verbrauch, Einsatzbereiche und Maßnahmen in einem strukturierten Auditweg untersuchen.

Details ansehen
Nichtwohngebäude

BEG Einzelmaßnahmen

Gebäudebezogene Maßnahme und aktuellen Antragsweg getrennt von Prozessförderung prüfen.

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Unternehmen

EEW Module 1 bis 4

Investitionsvorhaben zuerst dem fachlich passenden Modul zuordnen.

Details ansehen

Gebäudeberatung nach DIN V 18599 im Raum Heilbronn

Riad Yossef bietet die Energieberatung für Nichtwohngebäude in Heilbronn, Weinsberg, Neckarsulm und Umgebung an. Bei Bürogebäuden, Gewerbeimmobilien und kommunalen Gebäuden werden Nutzung, Gebäudehülle und Anlagentechnik zusammengeführt. Das Sanierungskonzept vergleicht geeignete Maßnahmen und schafft eine Grundlage für die weitere Investitionsentscheidung.

Ihr Gebäude, Ihre nächste Entscheidung

Besprechen Sie Ihr Vorhaben direkt mit Riad Yossef.

M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energiemanagement · Büro in Weinsberg
Nichtwohngebäude · DIN V 18599

Energieberatung für Nichtwohngebäude regional einordnen

Bei Nichtwohngebäuden müssen Nutzung, Zonen, Betriebszeiten, Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam betrachtet werden. Die zentrale Leistungsseite beschreibt den gemeinsamen Beratungsweg nach DIN V 18599; die regionalen Einstiege ergänzen den jeweiligen Landesrahmen, ohne eine örtliche Niederlassung zu behaupten.

Regionale Einstiege für Nichtwohngebäude

Die folgenden Fachseiten verbinden Gebäudenutzung, energetische Bilanzierung und den nächsten prüfbaren Beratungsschritt:

Fachlich verantwortlich: Riad Yossef · M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energiemanagement und Energieauditor nach DIN EN 16247 · Prüfstand 01.09.2026.

Modul 2 als Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Der Bericht nach DIN V 18599 ist für Nichtwohngebäude das, was der Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohnhäuser ist. Er legt die Reihenfolge der Maßnahmen fest. Für die spätere Umsetzung ist das BAFA bei Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig, die KfW beim Heizungstausch.

Kurz geklärt

Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Welche Unterlagen helfen für die erste Einordnung?

Für die erste Einordnung helfen vorhandene Pläne, Angaben zur Nutzung und Betriebszeit, Energieverbräuche sowie Informationen zu Gebäudehülle und Anlagentechnik. Welche Unterlagen im konkreten Auftrag benötigt werden, wird mit dem Leistungsumfang festgelegt.

Wann ist eine Beratung nach DIN V 18599 der passende Weg?

Bei Nichtwohngebäuden werden Nutzung, Zonen, Gebäudehülle und technische Systeme gemeinsam betrachtet. Ob dieser Leistungsweg zum Vorhaben passt, wird nach Gebäudeart, Ziel und vorhandener Datengrundlage abgegrenzt.

Wann ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 sinnvoll?

Für den betrieblichen Energieeinsatz steht die Leistung Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bereit. Dabei werden die Systemgrenze, vorhandene Verbrauchs- und Betriebsdaten sowie das gewünschte Arbeitsergebnis vorab festgelegt.