Energieberatung für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg | DIN V 18599
Für Büro, Praxis, Schule oder Halle in Baden-Württemberg bilanzieren wir das Gebäude nach DIN V 18599. Neben Hülle und Technik prüfen wir landesrechtliche Pflichten, die bei Sanierung oder Neubau dazukommen, etwa die Photovoltaik auf neuen Parkplätzen.

Landesrahmen Baden-Württemberg
Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg ganzheitlich bilanzieren
Die DIN V 18599 teilt das Gebäude in Zonen mit eigener Nutzung, Betriebszeit und Technik. Für ein Bürogebäude in Heilbronn sieht die Bilanz anders aus als für eine Produktionshalle im Landkreis. Wir bilden diese Zonen aus Plänen und Begehung ab.
Baden-Württemberg verlangt nach Landesrecht Photovoltaik auf neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Plant ein Unternehmen mit der Sanierung auch neue Stellflächen, nehmen wir diese Pflicht in die Variantenrechnung auf. So steht der Strom aus der Anlage gleich in der Bilanz.
Mit der Bilanz entstehen Varianten für Hülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Sie bilden die Grundlage für die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach BAFA Modul 2 und für spätere Förderanträge.
Bausteine der Bilanz
- Zonierung nach Nutzung und Betriebszeiten
- Bilanz von Hülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
- Varianten für Sanierung und Förderantrag
Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg
Gilt die Photovoltaikpflicht auch für bestehende Parkplätze?
Für private Parkplätze erfasst die Landesregelung nach der Übersicht des Bundesverbands Solarwirtschaft neu angelegte Flächen. Wir prüfen den Stand für Ihr Vorhaben im Gesetzestext.
Welche Pläne brauchen Sie?
Grundrisse, Schnitte, Angaben zur Anlagentechnik und die Verbräuche. Fehlende Daten erheben wir bei der Begehung.
Quellen zu Baden-Württemberg
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg: Wir erstellen die Bilanz.
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Nichtwohngebäude in Städten in Baden-Württemberg
Die Stadtseiten verbinden dieses Thema mit dem örtlichen Rahmen. Die Liste führt direkt zur Seite der jeweiligen Stadt.
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Modul 2 in Baden-Württemberg: Kosten und Förderung
Das BAFA übernimmt 50 % der Kosten der Energieberatung nach DIN V 18599, höchstens 850 € bis 4.000 €. Als Energieberater lege ich im Bericht die Reihenfolge der Maßnahmen fest, wie es der iSFP im Wohnbau tut. Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig.
