Energieberatung für Nichtwohngebäude in Bayern | DIN V 18599
Für gewerbliche Nichtwohngebäude in Bayern gibt es neben der Bundesförderung den LfA-Energiekredit Gebäude. Er setzt eine Förderzusage des Bundes voraus. Die Energieberatung nach DIN V 18599 bereitet beides vor.

Landesrahmen Bayern
Nichtwohngebäude in Bayern: Bilanz, Bundesförderung und LfA-Kredit
Der Energiekredit Gebäude der LfA Förderbank Bayern finanziert energetische Maßnahmen an gewerblichen Nichtwohngebäuden, darunter Hülle, Heiztechnik und Wärmeerzeuger. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Seit dem 19. März 2026 gilt das Programm auch für Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz.
Voraussetzung ist eine Förderzusage aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Kredit deckt höchstens die Differenz zwischen den förderfähigen Kosten und dem Bundeszuschuss. Deshalb muss die Bilanz nach DIN V 18599 von Anfang an auf den Bundesantrag ausgerichtet sein.
Für neue Nichtwohngebäude verlangt Bayern zudem Photovoltaik auf mindestens einem Drittel der geeigneten Dachfläche. Bei Erweiterungsbauten nehmen wir diese Pflicht in die Variantenrechnung auf.
Bausteine der Bilanz in Bayern
- Zonierung nach Nutzung und Betriebszeiten
- Bilanz von Hülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
- Varianten für Sanierung und Förderantrag
Nichtwohngebäude in Bayern
Kann ich den LfA-Kredit ohne Bundesförderung bekommen?
Nein. Nach der Förderdatenbank setzt der Energiekredit Gebäude eine Zusage aus der Bundesförderung für Nichtwohngebäude oder Einzelmaßnahmen voraus.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Pläne, Angaben zur Technik und die Verbräuche der letzten drei Jahre. Den Rest nehmen wir bei der Begehung auf.
Quellen zu Bayern
- Förderdatenbank des Bundes: LfA Energiekredit Gebäude
- BSW-Solar: Solarpflichten der Bundesländer, Übersicht 2024
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Nichtwohngebäude in Bayern: Wir bereiten Bilanz und Förderantrag vor.
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