Energieberatung für Baudenkmale in Bayern
In Bayern stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Bescheinigung für die steuerliche Förderung von Baudenkmalen aus. Damit unterscheidet sich der Weg von Ländern, in denen die Gemeinde zuständig ist. Wir bereiten die energetischen Maßnahmen so vor, dass das Landesamt sie bescheinigen kann.

Landesrahmen Bayern
Baudenkmal in Bayern: Landesamt, Bescheinigung und Bauphysik
Nach der Übersicht des Bundesfinanzministeriums ist für Baudenkmale nach §§ 7i, 10f und 11b EStG in Bayern das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit Sitz am Hofgraben 4 in München zuständig. Dasselbe Amt bescheinigt auch schutzwürdige Kulturgüter nach § 10g EStG.
Die Bescheinigung erfasst nur Aufwendungen, die zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und vorher abgestimmt sind. Wir sammeln deshalb Fotos, Bauteilbeschreibung und Varianten, bevor Handwerker beauftragt werden.
Energetisch stehen bei bayerischen Altstadthäusern und Bauernhöfen oft Innendämmung, Fenstersanierung und die Heizung im Mittelpunkt. Für Innendämmung rechnen wir den Feuchteschutz nach, damit die Konstruktion keinen Schaden nimmt.
Vorbereitung für das Landesamt
- Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalbehörde vor Beginn
- Bauphysikalische Prüfung von Innendämmung und Anschlüssen
- Unterlagen für Förderung und steuerliche Bescheinigung
Baudenkmal in Bayern
Wer genehmigt die Maßnahme selbst?
Die Erlaubnis für Arbeiten am Denkmal erteilt die zuständige Denkmalschutzbehörde vor Ort. Die steuerliche Bescheinigung kommt in Bayern vom Landesamt. Wir halten beide Stellen im Blick.
Kann ich Fenster im Baudenkmal tauschen?
Das hängt vom Bestand ab. Oft ist die Aufarbeitung der historischen Fenster der genehmigungsfähige Weg. Wir legen Varianten mit Wärmeschutz vor.
Quellen zu Bayern
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Baudenkmal in Bayern: Wir stimmen die Sanierung mit den Behörden ab.
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