Büro in Weinsberg · Energieberatung in Heilbronn, Neckarsulm und Umgebung

Denkmalschutz · Wohngebäude

Energieberatung für Ihr denkmalgeschütztes Wohnhaus

Sie möchten ein denkmalgeschütztes Haus energetisch verbessern und seine Bausubstanz erhalten? Riad Yossef begleitet die energetische Einordnung, die Auswahl geeigneter Maßnahmen und die im Auftrag vereinbarte Förderbegleitung für Wohngebäude in Heilbronn, Weinsberg und Umgebung.

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Riad Yossef, Ansprechpartner für Energieberatung im Baudenkmal
Ihr Ansprechpartner: Riad Yossef. 2024 absolvierte er die Fortbildung „Energieberatung für Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz“.

Was betrachten wir bei einem Wohngebäude?

Zuerst klären wir den vorhandenen Gebäudezustand, die Nutzung und Ihre Sanierungsziele. Fenster, Dach, Fassade, Kellerdecke und Heiztechnik werden zusammen betrachtet. Anschließend lassen sich Maßnahmen nach Dringlichkeit, technischem Zusammenhang und Ihrem Budget ordnen.

  • Bestandsunterlagen und geschützte Gebäudeteile einordnen
  • Energetische Schwachstellen und Sanierungsvarianten beschreiben
  • Maßnahmen an Gebäudehülle und Heizung aufeinander abstimmen
  • Erforderliche Berechnungen und Nachweise benennen
  • Eine mögliche Förderung und deren Verfahrensschritte vor verbindlichen Aufträgen prüfen

Fenster, Dämmung und Heizung: Was gehört zusammen?

Neue Fenster können den Luftaustausch verändern. Ein Lüftungskonzept klärt die passende Vorgehensweise. Bei Änderungen an der Gebäudehülle können Anschlussdetails bauphysikalisch zu untersuchen sein. Wird die Heizung ersetzt, ermittelt eine Heizlastberechnung den Leistungsbedarf. Diese Berechnungen sind eigene Leistungen und werden im Angebot getrennt abgegrenzt.

Lüftungskonzept · Wärmebrückenberechnung – Bauphysik · Heizlastberechnung – TGA

Welche Unterlagen helfen zum Projektstart?

Nennen Sie Standort, Wohnungsanzahl und geplante Maßnahmen. Senden Sie vorhandene Grundrisse, Fotos, Bauteilangaben, Verbrauchsdaten sowie den Denkmalbescheid oder bekannte Auflagen. Bestehende Angebote und eine bereits erfolgte Abstimmung mit der Denkmalbehörde helfen ebenfalls.

Ihr Ergebnis und der weitere Ablauf

Nach Prüfung der Unterlagen stimmen wir den Beratungsumfang ab. Sie erhalten die vereinbarte energetische Einordnung und die nächsten Schritte für Ihr Vorhaben. Förderanträge und Begleitung der Umsetzung werden projektspezifisch vereinbart. Numerische Detailberechnungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

Häufige Fragen

Darf ich Fenster oder Dämmung direkt beauftragen?

Änderungen an geschützter Bausubstanz können eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erfordern. Klären Sie deshalb die Maßnahme mit der zuständigen Stelle vor der Ausführung. Die energetische Beratung ersetzt die behördliche Genehmigung nicht.

Bekomme ich für jedes Baudenkmal dieselbe Förderung?

Nein. Förderprogramm, Nutzung, geplante Maßnahme und erforderliche Nachweise werden für das konkrete Vorhaben geprüft. Eine Förderung wird nicht pauschal zugesagt.

Was kostet die Beratung?

Der Aufwand hängt von Gebäude, Datenstand, Varianten und gewünschter Begleitung ab. Nach der Unterlagenprüfung erhalten Sie ein Angebot mit den enthaltenen Leistungen. Zusätzliche Untersuchungen werden gesondert ausgewiesen.

Amtliche Verfahrensinformation: Landkreis Heilbronn – Bau- und Denkmalschutzbehörde.

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