Energieberatung für kommunale Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen
NRW-Kommunen sind seit Ende 2024 für ihre Wärmeplanung verantwortlich und zugleich untere Denkmalbehörde für viele eigene Gebäude. Für Rathäuser, Schulen und Sporthallen brauchen sie Kennwerte und klare Prioritäten. Wir erstellen beides.

Landesrahmen Nordrhein-Westfalen
Kommunale Gebäude in NRW: Wärmeplan und eigener Bestand
Nach dem Landeswärmeplanungsgesetz vom Dezember 2024 erstellt jede Gemeinde in NRW ihren Wärmeplan. Dabei liegt es nahe, mit den eigenen Liegenschaften zu beginnen. Sie zeigen, wo Ankerkunden für ein Wärmenetz sitzen.
Viele Rathäuser und Schulen in NRW sind Baudenkmale. Seit 2022 verlangt § 9 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes, Klimabelange und erneuerbare Energien bei Erlaubnissen zu berücksichtigen. Das erleichtert die energetische Sanierung, ersetzt aber nicht die Abstimmung.
Wir nehmen die Gebäude auf, bilden Kennwerte aus Zählerständen und Flächen und vergleichen sie mit Referenzwerten. Die Prioritätenliste zeigt, wo eine Sanierung den größten Effekt hat und welche Gebäude ans Netz passen.
Grundlagen für die Kommune in NRW
- Gebäudeliste mit Nutzung, Fläche und Verbrauch
- Priorisierung nach Zustand und Einsparung
- Grundlage für Förderanträge der Kommune
Kommunale Gebäude in Nordrhein-Westfalen
Bearbeiten Sie auch denkmalgeschützte Schulen?
Ja. Wir rechnen Varianten mit Feuchteschutz und bereiten die Abstimmung mit dem Denkmalfachamt vor.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Gebäudeliste, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und vorhandene Pläne.
Quellen zu Nordrhein-Westfalen
- Landeswärmeplanungsgesetz NRW, GV. NRW. 2024 S. 1177
- Stadt Bochum: Infoblatt zum Denkmalschutzgesetz NRW 2022
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Kommune in NRW: Wir bewerten Ihre Liegenschaften.
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