Energieberatung für Baudenkmale in Rheinland-Pfalz
Für die steuerliche Bescheinigung von Baudenkmalen ist in Rheinland-Pfalz die Generaldirektion Kulturelles Erbe zuständig, Direktion Landesdenkmalpflege in Mainz. Wir bereiten die energetischen Arbeiten so vor, dass sie dort vorab abgestimmt werden können.

Landesrahmen Rheinland-Pfalz
Baudenkmal in Rheinland-Pfalz: GDKE, Abstimmung und Feuchteschutz
Die Übersicht des Bundesfinanzministeriums nennt für Rheinland-Pfalz die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, Schillerstraße 44 in Mainz, als Bescheinigungsbehörde für Baudenkmale nach §§ 7i, 10f und 11b EStG.
Bescheinigt werden nur Aufwendungen, die vor Beginn der Arbeiten abgestimmt wurden. Für Winzerhäuser, Fachwerkbauten und Hofanlagen stellen wir die Maßnahmen deshalb mit Fotos, Bauteilaufbau und Varianten zusammen, bevor ein Auftrag erteilt wird.
Bei Bruchsteinmauerwerk und Fachwerk ist Innendämmung der übliche Weg. Wir rechnen den Feuchteschutz der neuen Aufbauten nach und wählen diffusionsoffene Systeme, die zum historischen Bestand passen.
Vorbereitung für die Landesdenkmalpflege
- Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalbehörde vor Beginn
- Bauphysikalische Prüfung von Innendämmung und Anschlüssen
- Unterlagen für Förderung und steuerliche Bescheinigung
Baudenkmal in Rheinland-Pfalz
Brauche ich neben der Bescheinigung eine Genehmigung?
Ja. Die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt die untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreis- oder Stadtverwaltung. Wir stimmen die Unterlagen auf beide Stellen ab.
Eignet sich eine Wärmepumpe für ein Baudenkmal?
Oft ja, wenn Hülle und Heizflächen passen. Die Aufstellung des Außengeräts klären wir früh mit der Denkmalbehörde.
Quellen zu Rheinland-Pfalz
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Baudenkmal in Rheinland-Pfalz: Wir bereiten die Abstimmung mit der GDKE vor.
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