Sanierungsfahrplan für Wohngebäude in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat die Wärmeplanung im April 2025 per Landesgesetz an die Kommunen gegeben, auch an die Verbandsgemeinden. Damit bekommt nahezu jedes Dorf eine Aussage zur künftigen Versorgung. Was an Ihrem Haus vorher passieren sollte, legt der Sanierungsfahrplan fest.

Landesrahmen Rheinland-Pfalz
Sanierungsfahrplan in Rheinland-Pfalz und der Wärmeplan der Verbandsgemeinde
Der Landtag hat das Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz am 17. April 2025 beschlossen, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5 vom 25. April 2025. Planungspflichtig sind kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Gerade die Verbandsgemeinden sind eine Besonderheit des Landes. Sie planen für mehrere Ortsgemeinden zugleich. Für ein Haus in einem kleinen Ort an Mosel, Nahe oder im Westerwald kann der Plan deshalb sehr allgemein ausfallen und ein Wärmenetz eher selten vorsehen.
Wir lesen den Planstand Ihrer Verbandsgemeinde und richten den Fahrplan danach aus. Weist der Plan kein Netz aus, planen wir die Hülle so, dass eine Wärmepumpe mit niedriger Vorlauftemperatur effizient arbeitet.
Aufnahme Ihres Hauses in Rheinland-Pfalz
- Aufnahme von Dach, Fassade, Fenstern, Keller und Heizung vor Ort
- Reihenfolge der Maßnahmen mit Kostenrahmen
- Hinweise, welche Förderung zu welchem Schritt passt
Sanierungsfahrplan in Rheinland-Pfalz
Wer ist für den Wärmeplan meines Dorfs zuständig?
In Rheinland-Pfalz in der Regel die Verbandsgemeinde, zu der Ihre Ortsgemeinde gehört. Bei verbandsfreien Gemeinden und Städten plant die Gemeinde selbst.
Muss ich auf den Wärmeplan warten?
Nein. Der Fahrplan beginnt beim Gebäude. Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke lohnt sich unabhängig von der späteren Versorgung.
Quellen zu Rheinland-Pfalz
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Haus in Rheinland-Pfalz: Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan.
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