Sanierungsfahrplan für Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 20. Dezember 2024 das Landeswärmeplanungsgesetz. Jede Gemeinde ist damit für ihren Wärmeplan verantwortlich. Der Sanierungsfahrplan legt fest, was an Ihrem Haus geschehen soll, bevor die Versorgung wechselt.

Landesrahmen Nordrhein-Westfalen
Sanierungsfahrplan in NRW neben dem Landeswärmeplanungsgesetz
Das Landeswärmeplanungsgesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 auf Seite 1177 verkündet. Es bestimmt die Gemeinden zu den planungsverantwortlichen Stellen. In Großstädten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund ist mit einer genauen Einteilung in Netz- und Einzelversorgungsgebiete zu rechnen.
Wer ein Mehrfamilienhaus im Bestand besitzt und eine Erdwärmepumpe plant, kann bei der Bezirksregierung Arnsberg Förderung aus progres.nrw beantragen. Die Förderübersicht 2026 nennt für Bohrungen 30 Euro je Meter bis 400 Meter, höchstens 15.000 Euro.
Im Fahrplan ordnen wir solche Landesmittel neben der Bundesförderung ein. Die Reihenfolge der Bauteile richten wir am Wärmeplan Ihrer Gemeinde aus, sobald er vorliegt.
Aufnahme Ihres Hauses in NRW
- Aufnahme von Dach, Fassade, Fenstern, Keller und Heizung vor Ort
- Reihenfolge der Maßnahmen mit Kostenrahmen
- Hinweise, welche Förderung zu welchem Schritt passt
Sanierungsfahrplan in Nordrhein-Westfalen
Gilt die Bohrförderung auch für Einfamilienhäuser?
Die Förderübersicht 2026 nennt die Bohrförderung für Mehrfamilienhäuser im Bestand. Für Ihr Gebäude prüfen wir die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag.
Muss ich auf den Wärmeplan warten?
Nein. Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern sind unabhängig von der späteren Versorgung sinnvoll.
Quellen zu Nordrhein-Westfalen
Haus in NRW: Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan.
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Wohngebäude in Städten in Nordrhein-Westfalen
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