Für Wohnhäuser und konkrete Sanierungsvorhaben
Vom Vorhaben zur richtigen Untersuchung
Sie wollen Ihr Haus sanieren, die Heizung erneuern oder eine einzelne Maßnahme fördern lassen? Der erste Schritt hängt davon ab, welche Entscheidung Sie treffen müssen. Hier finden Sie den passenden Einstieg und sehen, wie Beratung, Berechnung und Begleitung zusammenhängen.
Sie wollen sanieren, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen
Wir klären mit Ihnen den ersten sinnvollen Schritt, damit Sie kein Geld in die falsche Maßnahme stecken und keine Förderung verschenken.
Was möchten Sie konkret entscheiden?
Mehrere Sanierungsschritte planen
Welche Maßnahmen passen zum Gebäude, und in welcher Reihenfolge? Ein individueller Sanierungsfahrplan verbindet Bestandsaufnahme und abgestimmte Schritte.
Heizung ersetzen
Für die Auslegung einer neuen Heizung oder Wärmepumpe werden Gebäudedaten und gegebenenfalls eine raumweise Heizlast benötigt. Welche Berechnung nötig ist, hängt vom Vorhaben ab.
Einzelmaßnahme umsetzen
Wenn etwa Gebäudehülle oder Anlagentechnik bereits konkret geplant sind, geht es um den passenden Förderweg und die erforderlichen Nachweise für dieses Projekt.
Gebäude vor Kauf oder Sanierung einordnen
Sie kennen den Zustand noch nicht sicher? Eine Energieberatung schafft zuerst eine Grundlage für die weitere Planung.
Ihr Vorhaben entscheidet über den Prüfauftrag
Welche technische Leistung passt zu Ihrer Maßnahme?
Ein Sanierungsfahrplan ordnet mehrere Schritte. Für eine schon festgelegte Maßnahme wird stattdessen die konkrete technische Frage geklärt. Die Zuordnung zeigt typische Prüfaufträge. Welche Unterlagen und Berechnungen tatsächlich nötig sind, legen wir für Ihr Gebäude fest.
| Ihr Vorhaben | Nächste fachliche Prüfung |
|---|---|
| Heizung ersetzen | Heizlastberechnung und Auslegung auf Basis des Gebäudes klären |
| Wärmepumpe im Bestand | Heizlast, vorhandene Heizflächen und Temperaturniveau vorprüfen |
| Heizung optimieren | Hydraulischen Abgleich und erforderliche Berechnungen für die Anlage abgrenzen |
| Fenster erneuern oder Gebäudehülle sanieren | Lüftungsbedarf und Umfang eines Lüftungskonzepts für die Sanierung klären |
| Lüftungsanlage planen | Nutzung, Luftführung und technische Vorplanung für eine Lüftungsanlage klären |
| Dämmung oder kritische Bauteilanschlüsse | Wärmebrücken an Bauteilanschlüssen prüfen und nötige Nachweise festlegen |
| Einzelmaßnahme mit Förderwunsch | Förderweg und technische Nachweise vor Auftrag und Antrag klären |
| Mehrere Maßnahmen abstimmen | Sanierungsfahrplan oder vorhandenen Plan als Grundlage für die nächsten Schritte nutzen |
Sie haben bereits einen Sanierungsfahrplan?
Dann muss er nicht erneut erstellt werden. Wählen Sie den nächsten geplanten Schritt aus und lassen Sie die dafür benötigte Planung und Förderung konkret abgrenzen.
- Maßnahme auswählen: etwa Heizung, Fenster, Dämmung oder Lüftung.
- Technik klären: passende Berechnungen, Nachweise und offene Gebäudedaten festlegen.
- Förderweg prüfen: Antragsweg und Fachplanung für die ausgewählte Maßnahme abstimmen.
- Umsetzung vorbereiten: Unterlagen mit den ausführenden Fachbetrieben abstimmen und den vereinbarten Begleitungsumfang festlegen.
Heizlast · Lüftung · Wärmebrücken · Hydraulischer Abgleich · Förderbegleitung
So greifen die Schritte ineinander
- Bestand und Ziel klären: Gebäudetyp, geplanter Eingriff und vorhandene Unterlagen bestimmen den Einstieg. Zur Energieberatung.
- Sanierung ordnen: Bei mehreren aufeinander aufbauenden Maßnahmen kann ein iSFP die Reihenfolge und Zusammenhänge sichtbar machen.
- Technik gezielt berechnen: Steht ein Heizungstausch an, wird der nötige Umfang der Heizlastberechnung für das konkrete Gebäude geklärt.
- Förderung und Umsetzung vorbereiten: Für die ausgewählte Maßnahme prüfen wir den Förderweg und die erforderliche Begleitung.
Diese Reihenfolge ist ein Orientierungsweg, kein Pflichtpaket: Wer bereits eine konkrete Maßnahme plant, muss nicht automatisch mit einem Sanierungsfahrplan beginnen.
Wenn Ihr Gebäude einen anderen Weg braucht
Bei einem Baudenkmal müssen energetische Maßnahmen und die Anforderungen an die Bausubstanz gemeinsam betrachtet werden. Zur Energieberatung für Baudenkmale →
Für Gewerbeimmobilien, öffentliche Gebäude oder mehrere Liegenschaften unterscheiden wir die energetische Gebäudeberatung nach DIN V 18599 von einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Welche Untersuchung passt, richtet sich nach Ihrer konkreten Fragestellung.
Ein Einstieg, auch wenn der Leistungsumfang noch offen ist
Beschreiben Sie kurz Gebäudeart, Ort, geplante Maßnahme und die Entscheidung, vor der Sie stehen. Vorhandene Pläne, Verbrauchsdaten oder Angebote können Sie im Gespräch einordnen lassen. Wir klären, welche Leistung für den nächsten Schritt tatsächlich benötigt wird.
TGA-Berechnungen für Ihr Vorhaben
Heizlast, hydraulische Abgleichberechnung, Lüftungskonzept, Wärmebrücken und Kühllast: für Wohn- und Nichtwohngebäude einzeln oder aufeinander abgestimmt.
Sanierungsberatung mit BAFA-Zuschuss: Kosten
Die geförderte Form der Sanierungsberatung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten. Bei Kosten von 1.300 € bleibt ein Eigenanteil von 650 €. Für den Heizungstausch ist danach die KfW zuständig. Als Energieberater erstelle ich den Plan und begleite auf Wunsch die Anträge.

