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Fachbeitrag

Sanierungsfahrplan 2026: Was sich bei Förderung, Kosten und Bonus geändert hat

Sanierungsfahrplan 2026: neuer iSFP-Bonus erst ab 30.000 €, Bonus für die Gebäudehülle ab 2027, Kosten ab 650 € Eigenanteil und Nutzen für das EWärmeG.

AutorRiad Yossef
Stand

Was ein Sanierungsfahrplan ist

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie Sie Ihr Gebäude Schritt für Schritt modernisieren. Er beginnt mit dem Zustand von Hülle und Technik und ordnet die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge. Zu jedem Schritt stehen Kosten, Einsparung und Förderung. So vermeiden Sie, dass eine Maßnahme die nächste behindert, etwa eine neue Heizung, die nach der Dämmung zu groß ist.

Neu seit Juli 2026: Bonus erst ab 30.000 €

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 21. Juli 2026 hat sich der Bonus geändert. Der zusätzliche Förderbonus von 5 % gilt nur noch ab 30.000 € förderfähigen Kosten. Er wird nur auf den Betrag gezahlt, der über dieser Grenze liegt. Für kleine Einzelmaßnahmen lohnt sich der Fahrplan deshalb weniger wegen des Bonus. Für größere Vorhaben wie Dach, Fassade und Fenster in einem Zug bleibt er ein spürbarer Zuschuss.

Ab 2027: Bonus für die Gebäudehülle

Ab dem ersten Quartal 2027 soll es einen Bonus von 5 % auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle geben. Er gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Voraussetzung ist eine geförderte Energieberatung, also ein Sanierungsfahrplan oder eine Beratung nach BAFA Modul 2. Wer im Jahr 2027 dämmen oder Fenster tauschen will, sollte die Beratung deshalb jetzt beginnen.

Sanierungsfahrplan und EWärmeG in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg zählt der Sanierungsfahrplan beim Heizungstausch für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Bei Wohngebäuden senkt er die Pflicht von 15 % auf 10 %. Bei Nichtwohngebäuden erfüllt er die Pflicht vollständig. Der Bericht darf für Wohngebäude höchstens fünf Jahre alt sein. Wer gerade Post von der Baurechtsbehörde bekommen hat, findet den Ablauf in unserem Beitrag zum EWärmeG und dem Schreiben vom Baurechtsamt.

Was der Sanierungsfahrplan kostet

Das BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % des Honorars. Unser individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude kostet 1.300 € inklusive Mehrwertsteuer. Nach dem Zuschuss bleiben 650 € Eigenanteil. Energieausweis und Heizlastberechnung sind dabei enthalten. Den Förderantrag stellen wir vor Beginn der Beratung für Sie.

Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude

Für Büros, Praxen, Hallen und Werkstätten gibt es keinen iSFP. Der passende Weg ist die Energieberatung nach DIN V 18599 im BAFA Modul 2. Sie bilanziert Heizung, Lüftung, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung und enthält einen Fahrplan mit Maßnahmen. Der Eigenanteil beginnt bei 850 € netto nach 50 % BAFA-Zuschuss. Auch diese Beratung öffnet ab 2027 den Bonus für die Gebäudehülle.

Ablauf in vier Schritten

  • kostenloses Erstgespräch und Förderantrag beim BAFA
  • Termin vor Ort und Aufnahme von Hülle und Technik
  • Berechnung und Entwurf des Fahrplans
  • Besprechung der Ergebnisse und Übergabe des Berichts

Hier fragen Sie Ihren Sanierungsfahrplan an.