Büro in Weinsberg · Energieberatung in Heilbronn, Neckarsulm und Umgebung
Verkauf, Vermietung, Neubau

Energieausweis in Heilbronn, Weinsberg und Neckarsulm

Riad Yossef - Energieberater bei einer Vor-Ort-Beratung in Heilbronn

Ich stelle Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude aus, als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis.

Energieausweis ab 50 €. Den genauen Preis nenne ich nach Ausweisart, Gebäudegröße und vorhandenen Unterlagen vor der Beauftragung.

Der Verkauf steht an und der Energieausweis fehlt

Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis Pflicht. Wir stellen Ihren Ausweis ab 50 € aus.

Riad Yossef - Energieberater bei einer Vor-Ort-Beratung in Heilbronn

„Ehrliche Beratung ohne versteckte Kosten. Sie wissen vorher exakt, wie hoch Ihr Eigenanteil nach Abzug der Fördermittel ist.“ - M.Sc. Riad Yossef

Rechtslage

Wann ein Energieausweis Pflicht ist

Nach § 80 Absatz 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) brauchen Sie einen Energieausweis, wenn Sie ein bebautes Grundstück, eine Eigentumswohnung oder Teileigentum verkaufen, ein Erbbaurecht begründen oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige Nutzungseinheit vermieten, verpachten oder verleasen. Liegt bereits ein gültiger Ausweis für das Gebäude vor, genügt dieser.

Beim Verkauf legt der Verkäufer oder der Makler den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vor, ein gut sichtbarer Aushang reicht aus. Nach Abschluss des Kaufvertrags erhält der Käufer den Ausweis oder eine Kopie. Für Vermietung, Verpachtung und Leasing gilt dasselbe für Vermieter, Verpächter und Makler (§ 80 Absatz 4 und 5 GModG).

Für einen Neubau und nach größeren Änderungen, für die das gesamte Gebäude neu berechnet wird, ist ein Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Absatz 1 und 2 GModG). § 80 GModG im Wortlaut →

Ausweisart

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungen für Heizung und Warmwasser. Der Bedarfsausweis beruht auf einer Berechnung aus Bauteilen und Anlagentechnik und ist damit unabhängig davon, wie die Bewohner heizen.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, schreibt § 80 Absatz 3 GModG beim Verkauf und bei der Vermietung den Bedarfsausweis vor. Das gilt nicht, wenn das Haus schon bei der Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht hat oder später mindestens darauf gebracht wurde.

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 Absatz 3 GModG). Welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist, kläre ich vor dem Angebot anhand von Baujahr, Zahl der Wohnungen und vorhandenen Unterlagen. § 79 GModG →

Ab 1. Januar 2027

Was sich ab 2027 beim Energieausweis ändert

Mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) wird § 80 GModG neu gefasst. Die neuen Regeln gelten nach Artikel 9 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2027.

Danach ist ein Energieausweis auch dann vorzulegen, wenn ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert wird. Für Nichtwohngebäude ist in diesen Fällen nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Der Ausweis wird digital in einem maschinenlesbaren Format ausgestellt, auf Wunsch des Eigentümers zusätzlich auf Papier.

Für den Verbrauchsausweis eines Wohngebäudes ist der Verbrauch nach Energieträgern über zwei Jahre zu erfassen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf dabei nicht mehr als 18 Monate zurückliegen. BGBl. 2026 I Nr. 226 →

Ausstellungsberechtigung

Wer einen Energieausweis ausstellen darf

Wer Energieausweise ausstellen darf, regelt § 88 GModG. Dazu gehören zum Beispiel Personen mit technischem Hochschulabschluss und Zusatzqualifikation im energiesparenden Bauen sowie nach Absatz 5 Personen, die die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA bestanden haben. Riad Yossef steht in der Energieberaterliste des BAFA und erstellt Ausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. § 88 GModG →

Für den Verbrauchsausweis brauche ich die Abrechnungen der letzten Jahre, Baujahr, Wohnfläche und Angaben zur Heizung. Für den Bedarfsausweis kommen Grundrisse, Schnitte und Angaben zu Dach, Wänden, Fenstern und Kellerdecke hinzu. Fehlen Pläne, nehme ich die Bauteile vor Ort auf.

Weiterführend

Energieausweis und Sanierung

Planen Sie nach dem Kauf eine Sanierung, ist der Sanierungsfahrplan (iSFP) der nächste Schritt. Im iSFP-Paket sind Energieausweis und Heizlastberechnung bereits enthalten. Für den Heizungstausch lesen Sie weiter bei der KfW-Heizungsförderung, alle Preise stehen unter Kosten der Energieberatung.