KfW-Heizungsförderung mit kompletter Begleitung
Ich begleite Sie beim Zuschuss der KfW für die neue Heizung von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung.
Komplette KfW-Begleitung ab 4.500 €. Den Preis für Ihr Vorhaben nenne ich nach Gebäude und Umfang vor der Beauftragung.
Bis zu 70 % Zuschuss für die neue Heizung ohne Papierkram
Wir übernehmen die komplette Begleitung der KfW-Heizungsförderung ab 4.500 €, von der Bestätigung zum Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung.

„Ehrliche Beratung ohne versteckte Kosten. Sie wissen vorher exakt, wie hoch Ihr Eigenanteil nach Abzug der Fördermittel ist.“ - M.Sc. Riad Yossef
Fördersätze der KfW-Heizungsförderung (458)
Die KfW zahlt eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer erhalten für ihre Wohneinheit einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.
Der Einkommensbonus beträgt 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Für selbstnutzende Eigentümer ist der Gesamtfördersatz auf 70 % begrenzt, je nach Antragstellergruppe zahlt die KfW höchstens 80 %.
Für ein Einfamilienhaus sind Kosten bis 28.000 € förderfähig. Im Mehrfamilienhaus kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € hinzu, ab der siebten je 8.000 €.
Was sich ab Februar 2027 ändert
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt nach Angabe der KfW erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 4 %. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. Auch der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
Wer den Heizungstausch plant, stellt den Antrag deshalb besser früh. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458) →
So läuft der Antrag bei der KfW ab
Vor dem Antrag erstellt ein Experte für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie enthält die geplante Heizung, die förderfähigen Kosten und die Bestätigung der technischen Mindestanforderungen.
Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Heizungsbauer muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Ohne diese Bedingung gilt der Vertrag als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ vor Beginn der Arbeiten vor Ort.
Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Der Einbau ist mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems einschließlich hydraulischem Abgleich verbunden. Nach Abschluss bestätigt der Experte die Durchführung (BnD), danach reichen Sie die Nachweise ein und die KfW zahlt aus.
Was die komplette Begleitung umfasst
Ich übernehme die Schritte, für die die KfW einen Experten für Energieeffizienz verlangt: die Bestätigung zum Antrag vor der Antragstellung und die Bestätigung nach Durchführung nach dem Einbau. Dazwischen begleite ich Sie bei Antrag, Vertrag mit Förderbedingung und Nachweisen.
Als Versorgungstechniker erstelle ich die Heizlastberechnung für die Auslegung der Wärmepumpe und die Berechnung für den hydraulischen Abgleich selbst. Einzelpreise stehen unter Kosten der Energieberatung.
Für Arbeiten an Dach, Fassade und Fenstern ist das BAFA zuständig. Mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) planen Sie Heizung und Gebäudehülle in der richtigen Reihenfolge. Wer selbst nutzt und keine Förderung beantragt, kann stattdessen den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen.
