Energieberatung für Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen | DIN V 18599
NRW verlangt seit 2022 Photovoltaik über neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Bei Nichtwohngebäuden mit großem Parkplatz gehört das in die Bilanz nach DIN V 18599. Wir rechnen Gebäude, Technik und Solarertrag zusammen.

Landesrahmen Nordrhein-Westfalen
Nichtwohngebäude in NRW: Bilanz mit Solarpflicht nach BauO NRW
Nach § 48 Abs. 1a der Landesbauordnung NRW müssen neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen seit dem 1. Januar 2022 mit Photovoltaik ausgestattet werden. Für Bürogebäude, Märkte und Betriebe mit Neubauparkplatz wirkt sich das auf den Strombedarf des Gebäudes aus.
In der Bilanz nach DIN V 18599 setzen wir den Ertrag der Anlage gegen den Bedarf von Beleuchtung, Lüftung und Kühlung. So sehen Sie, wie viel Solarstrom das Gebäude selbst nutzen kann.
Für Bestandsgebäude steht die Zonierung im Vordergrund. Wir bilanzieren den Ist-Zustand, rechnen Sanierungsvarianten für die Bundesförderung und prüfen nach dem Landeswärmeplanungsgesetz, ob ein Netzanschluss in Frage kommt.
Bausteine der Bilanz in NRW
- Zonierung nach Nutzung und Betriebszeiten
- Bilanz von Hülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
- Varianten für Sanierung und Förderantrag
Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen
Gilt die Pflicht auch für Bestandsparkplätze?
Die Pflicht nach § 48 Abs. 1a BauO NRW betrifft die Errichtung neuer Parkplätze. Bei Umbauten prüfen wir den Einzelfall.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Grundrisse, Schnitte, Angaben zur Anlagentechnik und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Quellen zu Nordrhein-Westfalen
- BSW-Solar: Solarpflichten der Bundesländer, Übersicht 2024
- Landeswärmeplanungsgesetz NRW, GV. NRW. 2024 S. 1177
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Nichtwohngebäude in NRW: Wir erstellen Ihre Bilanz nach DIN V 18599.
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