Energieberatung für Baudenkmale in Baden-Württemberg
Für ein Baudenkmal in Baden-Württemberg ist die untere Denkmalschutzbehörde Ihr erster Ansprechpartner. Sie genehmigt die Maßnahmen und stellt die Bescheinigung für die steuerliche Förderung aus. Wir planen die energetische Sanierung so, dass beides zusammenpasst.

Landesrahmen Baden-Württemberg
Denkmal in Baden-Württemberg: Genehmigung und steuerliche Bescheinigung
In Baden-Württemberg stellt die untere Denkmalschutzbehörde die Bescheinigung nach § 7i EStG aus. Wohnen Sie in einem Stadtkreis wie Heilbronn, ist das die Stadtverwaltung. Im Landkreis ist es das Landratsamt. Die Bescheinigung setzt voraus, dass die Arbeiten vor Beginn mit der Behörde abgestimmt und denkmalrechtlich genehmigt sind.
Für andere schutzwürdige Kulturgüter nach § 10g EStG ist dagegen das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Diese Trennung führt in der Praxis oft zu Rückfragen. Wir klären vorab, welche Stelle für Ihr Gebäude gilt.
Fachlich geht es meist um Innendämmung, Fenster und Dach. Wir prüfen den Feuchteschutz der vorgeschlagenen Aufbauten und legen der Behörde Varianten vor, die Substanz und Erscheinungsbild schonen. So entstehen die Unterlagen, die Genehmigung und Steuerbescheinigung brauchen.
Unsere Arbeit am Baudenkmal
- Abstimmung der Maßnahmen mit der Denkmalbehörde vor Beginn
- Bauphysikalische Prüfung von Innendämmung und Anschlüssen
- Unterlagen für Förderung und steuerliche Bescheinigung
Baudenkmal in Baden-Württemberg
Kann ich mit den Arbeiten beginnen und die Bescheinigung später beantragen?
Das ist riskant. Die Behörde bescheinigt nur Maßnahmen, die vorher mit ihr abgestimmt wurden. Wir stimmen deshalb vor Auftragsvergabe ab.
Wer ist im Landkreis Heilbronn zuständig?
Für Gebäude im Landkreis Heilbronn ist das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde zuständig, in der Stadt Heilbronn die Stadtverwaltung.
Quellen zu Baden-Württemberg
Baudenkmal in Baden-Württemberg: Wir bereiten die Abstimmung mit der Behörde vor.
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Wohngebäude in Städten in Baden-Württemberg
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Denkmal in Baden-Württemberg: iSFP, BAFA und Kosten
Für denkmalgeschützte Wohnhäuser im Land erstelle ich als Energieberater den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, die Kosten liegen für ein oder zwei Wohneinheiten bei 1.300 €. Die spätere Heizung fördert die KfW.
