Büro in Weinsberg · Energieberatung in Heilbronn, Neckarsulm und Umgebung
Sanierung Ihres Nichtwohngebäudes

BAFA Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599

Riad Yossef, Ihr Ansprechpartner für die Gebäudeberatung

Ich bin Riad Yossef. Ich prüfe Ihr Gebäude vor Ort und vergleiche passende Sanierungsvarianten.

Sanierungskonzept, Heizlastberechnung und Energieausweis in einem Paket.

ab 850 € Eigenanteil netto

Unter 200 m² Nettogrundfläche bei bewilligter Höchstförderung. Zuzüglich Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar. Preisbedingungen ↓

Ort, Gebäudenutzung und Vorhaben genügen für die erste Anfrage. Sie erhalten ein Angebot vor Ihrer Beauftragung.

Qualifikation und Experteneintrag → · Büro in Weinsberg · Projekte deutschlandweit nach Vereinbarung.

Für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Filialisten

Energieberatung für Nichtwohngebäude: DIN V 18599 und DIN EN 16247-1

Für Gewerbetreibende, Hausverwaltungen und Filialisten bündeln wir die gebäude- und betriebsbezogene Energieberatung.

  • DIN V 18599: Sanierungskonzept für das Nichtwohngebäude.
  • DIN EN 16247-1: Energieaudit für den betrieblichen Energieeinsatz. Energieaudit ansehen →
  • BEG-NWG-Fördermittel, Beleuchtungs- und TGA-Optimierung: für Filialisten, Gewerbeparks und Industrie vor der Beauftragung klären.
Was Sie erhalten

Eine Entscheidungsgrundlage für Ihre Sanierung

Eine neue Heizung, ältere Fenster und Räume mit ganz unterschiedlichen Nutzungszeiten: Vor der Investition klären wir, welche Maßnahmen für Ihr Gebäude zusammenpassen. Das Paket verbindet die Gebäudebewertung mit den Berechnungen und Unterlagen für den nächsten Planungsschritt.
  • Bestandsaufnahme vor Ort: Nutzung, Betriebszeiten, Gebäudehülle und technische Anlagen erfassen; vorhandene Pläne und Betriebsdaten einordnen.
  • Sanierungskonzept nach DIN V 18599: Ausgangszustand bewerten, vereinbarte Sanierungsvarianten vergleichen und technische Schnittstellen benennen.
  • Heizlastberechnung und Energieausweis: für das beratene Nichtwohngebäude ohne gesonderten Aufpreis enthalten.
  • Schriftliche Ergebnisse: nachvollziehbare Annahmen, Varianten und weitere Planungsaufgaben als Grundlage für Ihre Investitionsentscheidung.
Gebäudeteile, Leistungsumfang, benötigte Unterlagen und vollständiges Honorar halten wir vor Ihrer Beauftragung im Angebot fest. Angebot für mein Gebäude erhalten →
Aus unserer Projektpraxis

Bibliothek, Musikschule und Verwaltung in einem Gebäudekomplex

Bei diesem kommunal genutzten Gebäudekomplex treffen geschützte Fassadenbereiche, große Glasflächen und unterschiedliche Nutzungen aufeinander. Die Wärme kommt aus Fernwärme; Heizkörper und Fußbodenheizung bestehen nebeneinander. Im Konzept wurden die geschützte Straßenfassade, übrige Fassaden und Fenster getrennt behandelt. Für die große Innenhofverglasung wurden auch Tragwerk, Schall- und Staubschutz im laufenden Betrieb als Schnittstellen benannt. Die Heizungsoptimierung berücksichtigt die unterschiedlichen Heizflächen. Das Ergebnis: ein gebäudeteilbezogenes Maßnahmenkonzept mit Sanierungsvarianten und benannten weiteren Planungsaufgaben. Der Fall belegt unsere Untersuchungs- und Planungsarbeit; eine Messung nach Umsetzung liegt dazu nicht vor. Den dokumentierten Projektfall nachlesen → Auch ROSSMANN und Karl Schmidt Spedition zählen zu unseren Kunden. Die jeweiligen Tätigkeiten sind getrennt auf unserer Referenzseite beschrieben.
Wärmeübergabestation mit gedämmten Rohrleitungen im kommunalen Gebäudekomplex
Wärmeübergabestation aus der Bestandsaufnahme. Das Konzept verbindet Wärmeversorgung, Gebäudehülle und Nutzung.
Beratungsförderung

Was bedeutet BAFA Modul 2 für Ihr Gebäude?

Modul 2 im BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) fördert die Energieberatung nach DIN V 18599. Im Bestand geht es um ein Sanierungskonzept: abgestimmte Schritte über einen längeren Zeitraum oder eine umfassende Sanierung in einem Zug. Das Programm umfasst außerdem eine gesonderte Neubauberatung. Die mögliche Förderung betrifft das Beratungskonzept. Zuschüsse für spätere Bau- oder Technikmaßnahmen werden getrennt geprüft. Heizlastberechnung und Energieausweis sind bei uns im Paket enthalten; dafür wird kein zusätzlicher Beratungszuschuss versprochen. Die oben genannten Netto-Eigenanteile beruhen auf den bestehenden Honoraren und der jeweils bewilligten Höchstförderung. Bei geringerer oder fehlender Förderung steigt Ihr Eigenanteil. Die Umsatzsteuer auf das gesamte Honorar kommt hinzu; einen möglichen Vorsteuerabzug klären Sie steuerlich. Im Angebot stehen das vollständige Honorar, die enthaltenen Leistungen und die für Ihr Vorhaben geprüfte Förderung.
  1. Vorhaben und Angebot klären: Sie nennen Gebäude und Ziel; wir legen den Beratungsumfang fest.
  2. Förderweg vor Beginn sichern: Die geförderte Beratungsleistung beginnt erst nach Bewilligung. Ein früher geschlossener Beratungsvertrag braucht die vom BAFA verlangte aufschiebende Bedingung der Förderzusage.
  3. Gebäude aufnehmen und Konzept erstellen: Nach Beauftragung und erforderlicher Bewilligung folgen Vor-Ort-Aufnahme, Auswertung und Variantenvergleich.
BAFA: Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragsverfahren (abgeglichen am 13.09.2026). Die Untersuchung des gesamten betrieblichen Energieeinsatzes gehört zum Energieaudit nach EBN Modul 1. EEW Modul 2 für erneuerbare Prozesswärme ist wiederum ein anderer Förderweg.
Gut vorbereitet zum ersten Gespräch

Welche Unterlagen helfen uns?

Nennen Sie uns zunächst den Projektort, die Gebäudenutzung und die anstehende Entscheidung. Für die erste Anfrage müssen noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Danach klären wir gemeinsam, was für die Bewertung benötigt wird.
  • Pläne und Angaben zu den einzelnen Gebäudeteilen
  • Nutzungen, Betriebszeiten und vorhandene Verbrauchsdaten
  • Unterlagen zu Heizung, Lüftung, Kühlung und weiteren technischen Systemen
  • Bereits geplante Maßnahmen oder vorliegende Angebote
Die Vor-Ort-Aufnahme ergänzt die Unterlagen. Dabei werden die tatsächliche Nutzung und Anlagenregelung zusammen betrachtet. Verschiedene Nutzungen bilden wir in passenden Zonen ab, damit ihre Anforderungen im Gebäudemodell nachvollziehbar bleiben. Mein Vorhaben kurz schildern →
Ausblick · voraussichtlich 1. Quartal 2027

Warum ein Sanierungskonzept auch für sehr ineffiziente Gebäude wichtig wird

Für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings kündigt das BAFA einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten an. Bei Nichtwohngebäuden muss die Maßnahme Bestandteil einer seit dem 01.01.2021 geförderten EBN-Beratung nach Modul 2 sein. Der Bonus ist für maximal drei Anträge je Gebäude vorgesehen. Wir prüfen dafür den energetischen Ausgangszustand und ordnen geeignete Dämmmaßnahmen im Gebäudekonzept ein. Die Einstufung als WPB und der tatsächliche Förderstart müssen zum Antrag passen. Dieser Ausblick ist noch keine aktuell verfügbare Förderung. Quelle: BAFA – Gebäudehülle Nichtwohngebäude · BMWE – WPB-Bonus und Voraussetzungen
Kurz geklärt

Häufige Fragen

Ist die DIN-V-18599-Beratung dasselbe wie ein Energieaudit?
Nein. Die Gebäudebilanzierung und das Energieaudit verfolgen unterschiedliche Systemgrenzen und Ergebniswege; der passende Weg wird vor dem Angebot festgelegt.
Ist eine Vor-Ort-Aufnahme erforderlich?
Für eine im BAFA-Programm geförderte Beratung beschreibt die amtliche Programmseite eine Vor-Ort-Aufnahme des Ist-Zustands als verpflichtend.
Wie läuft die Beratung grob ab?
Nach der Beauftragung werden Nutzung, Zonen, Gebäudehülle und technische Systeme erfasst. Danach werden die Daten ausgewertet und die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage aufbereitet.
Was muss ich beisteuern?
Hilfreich sind Pläne, Angaben zu Nutzung und Betriebszeiten, Verbrauchsdaten und Unterlagen zur Anlagentechnik. Fehlende Unterlagen werden im Projektverlauf nach Möglichkeit ergänzt.
Warum wird ein Nichtwohngebäude in Nutzungszonen aufgeteilt?
Unterschiedliche Nutzungen können andere Betriebszeiten, Temperaturen, Beleuchtungs-, Lüftungs- und Kühlanforderungen haben. Die Zonierung macht diese Unterschiede im Gebäudemodell nachvollziehbar.
Warum müssen Betriebszeiten und Anlagenregelung zusammen betrachtet werden?
Eine technisch effiziente Anlage kann durch unpassende Zeitprogramme, Sollwerte oder gleichzeitiges Heizen und Kühlen unnötig Energie einsetzen. Deshalb gehören Nutzung, Regelung und Anlagenzustand in dieselbe Bestandsprüfung.
Nichtwohngebäude

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Verbrauch, Einsatzbereiche und Maßnahmen in einem strukturierten Auditweg untersuchen.

Details ansehen
Nichtwohngebäude

BEG Einzelmaßnahmen

Gebäudebezogene Maßnahme und aktuellen Antragsweg getrennt von Prozessförderung prüfen.

Details ansehen
Unternehmen

EEW Module 1 bis 4

Investitionsvorhaben zuerst dem fachlich passenden Modul zuordnen.

Details ansehen
Ihr Gebäude, Ihre nächste Entscheidung

Besprechen Sie Ihr Vorhaben direkt mit Riad Yossef.

M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen Energiemanagement · Büro in Weinsberg

Projektort und regionale Grundlagen

Die Beratung beginnt mit den Unterlagen Ihres Gebäudes oder Betriebs. Die folgenden Landesinformationen ergänzen die örtliche Versorgungsfrage. Sie ersetzen keine Objektprüfung und sind kein Nachweis einer Niederlassung.

Baden-Württemberg

Die Landesinformationen zur kommunalen Wärmeplanung unterscheiden ausdrücklich Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Gewerbe, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Für ein konkretes Objekt bleibt deshalb entscheidend, welche Nutzung, technische Anlage und lokale Versorgungsoption tatsächlich vorliegt.

Bei Unternehmen in Baden-Württemberg nennt die Landesquelle Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie als eigene Verbrauchssektoren. Für die Beratung werden diese Sektoren nicht vermischt: Prozessenergie, Gebäudetechnik und Betriebszeiten erhalten getrennte Systemgrenzen, bevor Maßnahmen oder Abwärmepotenziale bewertet werden.

Umweltministerium Baden-Württemberg: Kommunale Wärmeplanung

Bayern

Der Energie-Atlas Bayern stellt landesweite Grundlagen zur Wärme- und Energieplanung bereit und betrachtet unterschiedliche Gebäudenutzungen sowie kommunale, gewerbliche und industrielle Bedarfe. Die Projektentscheidung wird daraus nicht pauschal abgeleitet, sondern mit den Daten des einzelnen Gebäudes oder Betriebs geprüft.

Für bayerische Betriebe unterscheidet die Datengrundlage Wärmebedarfe verschiedener Nutzungsarten. Im Projekt werden Produktion, Handel, Beherbergung oder sonstige Nichtwohnnutzung nicht über einen Durchschnittswert beurteilt; Betriebszeiten, Lastprofile und technische Verbraucher bestimmen die konkrete Untersuchungsgrenze.

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Energie-Atlas Bayern

Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz begleitet Kommunen bei der Wärmeplanung. Für Eigentümer und Unternehmen liefert der kommunale Rahmen Orientierung; Gebäudehülle, Nutzung, Anlagentechnik und Investitionsziel müssen trotzdem objektbezogen zusammengeführt werden.

Bei Unternehmen in Rheinland-Pfalz darf die kommunale Wärmeplanung nicht mit einer betrieblichen Energiebilanz verwechselt werden. Gebäudeenergie, Prozesswärme, Kälte, Druckluft und elektrische Lasten werden gesondert erfasst, damit räumliche Wärmeinformationen nur dort einfließen, wo sie technisch relevant sind.

Energieagentur Rheinland-Pfalz: Kommunale Wärmeplanung

Hessen

Die LandesEnergieAgentur Hessen beschreibt Wärmeplanung als kommunalen Prozess von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung. Für ein einzelnes Wohn- oder Nichtwohngebäude ersetzt dieser Prozess weder die technische Bestandsanalyse noch die Festlegung des vereinbarten Arbeitsergebnisses.

Für Betriebe in Hessen wird der kommunale Prozess mit der betrieblichen Realität verknüpft. Verbrauchsabrechnungen allein reichen nicht: Nutzung, Schichten, Prozessketten und versorgende Anlagen werden zeitlich zugeordnet, damit Gebäude- und Produktionsmaßnahmen nicht doppelt oder widersprüchlich bewertet werden.

LEA Hessen: Leitfaden Kommunale Wärmeplanung

Nordrhein-Westfalen

NRW.Energy4Climate verweist auf Wärmebedarfs-, Sanierungs- und Industriedaten für die kommunale Planung. Gerade bei dichtem Gebäudebestand, Industrie und Gewerbe müssen diese räumlichen Hinweise mit realen Verbrauchs-, Nutzungs- und Anlagendaten des Projekts abgeglichen werden.

Für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen sind Industrie- und Gewerbedaten besonders wertvoll, wenn sie mit realen Lasten abgeglichen werden. Prozesswärme, Abwärme, Raumwärme und elektrische Verbraucher erhalten eigene Mess- und Systemgrenzen, bevor eine gemeinsame Versorgungsstrategie bewertet wird.

NRW.Energy4Climate: Kommunale Wärmeplanung

Kurz geklärt

Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude

Welche Unterlagen helfen für die erste Einordnung?

Für die erste Einordnung helfen vorhandene Pläne, Angaben zur Nutzung und Betriebszeit, Energieverbräuche sowie Informationen zu Gebäudehülle und Anlagentechnik. Welche Unterlagen im konkreten Auftrag benötigt werden, wird mit dem Leistungsumfang festgelegt.

Wann ist eine Beratung nach DIN V 18599 der passende Weg?

Bei Nichtwohngebäuden werden Nutzung, Zonen, Gebäudehülle und technische Systeme gemeinsam betrachtet. Ob dieser Leistungsweg zum Vorhaben passt, wird nach Gebäudeart, Ziel und vorhandener Datengrundlage abgegrenzt.

Wann ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 sinnvoll?

Für den betrieblichen Energieeinsatz steht die Leistung Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bereit. Dabei werden die Systemgrenze, vorhandene Verbrauchs- und Betriebsdaten sowie das gewünschte Arbeitsergebnis vorab festgelegt.