Ihr Wohnhaus · Ihr Ansprechpartner Riad YossefIndividueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Wohngebäude
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Wählen Sie Ihre Projektart und schildern Sie kurz Ihr Vorhaben. Alles Weitere klären wir gemeinsam. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung der Anfrage per E-Mail an Yossef Energieberatung übermittelt.
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Was lohnt sich zuerst: Dach, Fenster oder Heizung? Ich bin Riad Yossef. Ich nehme Ihr Haus vor Ort auf, erarbeite Ihren Sanierungsfahrplan und bespreche die nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.
iSFP ab 650 € Eigenanteil nach bewilligter Förderung. Energieausweis und Heizlastberechnung sind enthalten. Leistungsumfang und Voraussetzungen ansehen ↓
Ihr Ansprechpartner: Riad Yossef. Projektbeispiel ansehen: Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren →
Ihr Sanierungsfahrplan-Paket
Ihr Sanierungsfahrplan-Paket
650 €
Eigenanteil nach BAFA-Zuschuss · 1–2 Wohneinheiten
Bei bewilligter Förderung beträgt Ihr Eigenanteil 650 € für ein oder zwei Wohneinheiten. Vor Beginn klären wir mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt.
Ab 3 Wohneinheiten: 850 € Eigenanteil nach bewilligter Förderung.
- Vor-Ort-Bestandsaufnahme Ihres Wohngebäudes
- Individueller Sanierungsfahrplan mit abgestimmten Sanierungsschritten
- Energieausweis und Heizlastberechnung für das beratene Wohngebäude inklusive
- Persönliche Erläuterung der Ergebnisse und nächsten Schritte
Ein Ansprechpartner, ein abgestimmter Plan: Sie wissen, womit Sie anfangen können und was später sinnvoll anschließt.
Für private Eigentümer ohne Vorsteuerabzug. Förderung vor Beratungsbeginn beantragen. Energieausweis und Heizlastberechnung sind ohne gesonderten Aufpreis enthalten; der Zuschuss bezieht sich auf das förderfähige Beratungshonorar. Förderanträge für die spätere Sanierung und zusätzliche Berechnungen außerhalb des genannten Paketumfangs bieten wir gesondert an.
Vier Maßnahmenpakete für ein Haus aus den 1970ern.

Bei diesem Einfamilienhaus haben wir die Gebäudehülle und die spätere Heizungsumstellung in vier aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete gegliedert. So erhielt der Eigentümer einen schrittweisen Sanierungsweg für sein Haus.
Das Projekt mit Ausgangslage, Untersuchung und Ergebnis ansehen →
Beispiel: 1.500 € iSFP-Bonus für Ihre Sanierung
Sie planen eine förderfähige Dämmmaßnahme an einem Haus mit einer Wohneinheit. Bei 60.000 € förderfähigen Ausgaben in einem Antrag kann der iSFP-Bonus zusätzlich zur Grundförderung 1.500 € betragen.
(60.000 € − 30.000 €) × 5 % = 1.500 € Bonus
Nach der aktuellen BAFA-Regel gelten die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur für den Betrag oberhalb von 30.000 €. Die Grundförderung beträgt in diesem Beispiel 9.000 € (15 % von 60.000 €); zusammen sind es 10.500 €.
Voraussetzung: Die Maßnahme passt zum in der EBW geförderten iSFP und erfüllt die BEG-Förderbedingungen. Bei mehreren Wohneinheiten gelten andere Schwellen. Das ist ein Rechenbeispiel für die Baukosten, keine Förderzusage und kein weiterer Zuschuss zum Beratungshonorar.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Maßnahmen zu Ihrem Haus passen und ob der Bonus für Ihr Vorhaben infrage kommt. Förderanträge und Begleitung der Umsetzung vereinbaren wir gesondert.
BAFA: aktuelle Förderung der Gebäudehülle · geprüft am 11.09.2026
Was kostet Ihr Sanierungsfahrplan?
| Wohngebäude | Gesamtpreis inkl. Umsatzsteuer | BAFA-Zuschuss bei Bewilligung | Eigenanteil bei bewilligter Förderung |
|---|---|---|---|
| Ein oder zwei Wohneinheiten | 1.300 € | 650 € | 650 € |
| Ab drei Wohneinheiten | 1.700 € | 850 € | 850 € |
Die Eigenanteile setzen vollständig förderfähige Beratungskosten und eine bewilligte Förderung voraus. Zusätzliche Leistungen wie Lüftungskonzepte, Förderanträge für die Baumaßnahmen und Umsetzungsbegleitung werden im Angebot gesondert aufgeführt. Der Antrag auf Beratungsförderung wird vor Beginn gestellt.
Das BAFA bezuschusst 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten und 850 € ab drei Wohneinheiten.
Quelle: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude
Persönliche Begleitung vom Vor-Ort-Termin bis zur Umsetzung →
Was Sie mit dem Sanierungsfahrplan erhalten
- Ein individueller Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Sanierungsschritten.
- Eine verständliche Darstellung des energetischen Ausgangszustands.
- Eine nachvollziehbare Reihenfolge der Maßnahmen inklusive ihrer Schnittstellen.
- Eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Abstimmung mit anbietenden Unternehmen.
So bereiten wir Ihren Vor-Ort-Termin vor
Wir sehen uns gemeinsam an, welche Pläne, Verbrauchsdaten und Angaben zu bisherigen Sanierungen bereits vorliegen. Anschließend klären wir, welche Informationen für die Bestandsaufnahme noch gebraucht werden. Für Ihre erste Anfrage reicht eine kurze Beschreibung Ihres Hauses und Ihres Vorhabens.
Für wen diese Leistung gedacht ist
- Eigentümer, die eine Sanierung in mehreren Schritten planen und die Reihenfolge fachlich ordnen möchten.
- Auftraggeber, die den energetischen Ausgangszustand ihres Gebäudes verständlich dargestellt haben wollen.
- Eigentümer, die Schnittstellen zwischen einzelnen Maßnahmen früh sichtbar machen möchten.
- Auftraggeber, die eine strukturierte Entscheidungsgrundlage für Gespräche mit anbietenden Unternehmen brauchen.
Wie geht es mit Ihrer Sanierung weiter?
Mit dem Fahrplan haben Sie eine Grundlage für Ihre nächsten Entscheidungen. Wenn Sie eine Maßnahme umsetzen möchten, können wir Sie auch dabei begleiten: mit dem Förderantrag für die Sanierung, der technischen Fachplanung und der Baubegleitung. Diese Leistungen vereinbaren und berechnen wir gesondert; sie sind nicht im iSFP-Paket enthalten.
Die Angebote für die handwerklichen Arbeiten erhalten Sie von den ausführenden Betrieben. Welche Förderung für Ihre konkrete Maßnahme infrage kommt, prüfen wir anschließend anhand der Förderbedingungen. Eine Förderzusage können wir nicht vorwegnehmen.
Rechtliche und steuerliche Beratung gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
Häufige Fragen
Was kostet ein iSFP und wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Unser iSFP-Paket kostet einschließlich Umsatzsteuer 1.300 € für ein oder zwei Wohneinheiten und 1.700 € ab drei Wohneinheiten. Bei vollständig förderfähigem Beratungshonorar und bewilligter BAFA-Förderung werden 650 € beziehungsweise 850 € bezuschusst. Ihr Eigenanteil beträgt dann 650 € beziehungsweise 850 €. Energieausweis und Heizlastberechnung sind im Paket enthalten. Der Förderantrag wird vor Beratungsbeginn gestellt.
Gilt jeder Sanierungsfahrplan als geförderter iSFP?
Nein. Maßgeblich sind der konkrete Beratungsauftrag, die Qualifikation des Beratenden und die jeweils aktuellen Anforderungen der amtlichen Programmstelle.
Muss alles auf einmal umgesetzt werden?
Der Fahrplan dient gerade dazu, schrittweise Entscheidungen fachlich zu ordnen. Welche Reihenfolge zum Gebäude passt, ergibt sich aus der Bestandsaufnahme.
Wie läuft die Erstellung grob ab?
Nach der Beauftragung werden Gebäude, Ziel und vorhandene Unterlagen erfasst. Darauf folgen die Bestandsaufnahme und die Zusammenstellung der Sanierungsschritte in einem Fahrplan.
Was muss ich beisteuern?
Hilfreich sind vorhandene Pläne, Verbrauchsdaten, Angaben zur Anlagentechnik und bekannte Sanierungen. Fehlende Unterlagen werden im Projektverlauf nach Möglichkeit ergänzt.
Kann ein Sanierungsfahrplan zunächst kleinere und wirtschaftlich gezielte Schritte einordnen?
Ja. Der Fahrplan soll die zum Bestand passende Reihenfolge untersuchen. Dazu können auch Betriebsoptimierung, Wartung oder begrenzte Bauteilmaßnahmen gehören; eine Großinvestition wird nicht allein wegen ihres Umfangs bevorzugt.
Wann wird die oberste Geschossdecke statt einer vollständigen Dachdämmung geprüft?
Bei einem geeigneten unbeheizten Dachraum kann die oberste Geschossdecke eine zu untersuchende Alternative sein. Nutzung, Zugänglichkeit, Feuchte-, Wärmebrücken- und Anschlussdetails müssen am konkreten Gebäude geprüft werden.
Quellen & Prüffundstellen
- Bundesförderung Energieberatung für WohngebäudeBAFA · Amtliche Programmseite, geprüft am 18.07.2026
Aus Ihrer Anfrage wird ein klarer nächster Schritt.
Projektort und regionale Grundlagen
Die Beratung beginnt mit den Unterlagen Ihres Gebäudes oder Betriebs. Die folgenden Landesinformationen ergänzen die örtliche Versorgungsfrage. Sie ersetzen keine Objektprüfung und sind kein Nachweis einer Niederlassung.
Baden-Württemberg
Die Landesinformationen zur kommunalen Wärmeplanung unterscheiden ausdrücklich Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Gewerbe, Industrie und öffentliche Liegenschaften. Für ein konkretes Objekt bleibt deshalb entscheidend, welche Nutzung, technische Anlage und lokale Versorgungsoption tatsächlich vorliegt.
Für Wohngebäude ist in Baden-Württemberg zusätzlich zu beachten, dass Wärmeplanung und gebäudeindividuelle Sanierung unterschiedliche Ebenen bedienen. Der Landesrahmen kann mögliche Versorgungsrichtungen zeigen; für Hülle, Heizflächen, Wärmeerzeuger und Reihenfolge der Arbeiten bleiben Bauzustand und Unterlagen des Hauses maßgeblich.
Bayern
Der Energie-Atlas Bayern stellt landesweite Grundlagen zur Wärme- und Energieplanung bereit und betrachtet unterschiedliche Gebäudenutzungen sowie kommunale, gewerbliche und industrielle Bedarfe. Die Projektentscheidung wird daraus nicht pauschal abgeleitet, sondern mit den Daten des einzelnen Gebäudes oder Betriebs geprüft.
Für Wohngebäude in Bayern liefert der Energie-Atlas eine räumliche Orientierung, aber keine Aussage über den realen Zustand eines einzelnen Hauses. Bauteilaufbauten, Heizsystem, Heizflächen und Modernisierungshistorie werden deshalb direkt am Objekt erhoben und erst danach mit dem örtlichen Wärmeplan abgeglichen.
Rheinland-Pfalz
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz begleitet Kommunen bei der Wärmeplanung. Für Eigentümer und Unternehmen liefert der kommunale Rahmen Orientierung; Gebäudehülle, Nutzung, Anlagentechnik und Investitionsziel müssen trotzdem objektbezogen zusammengeführt werden.
Für Wohngebäude in Rheinland-Pfalz wird die kommunale Orientierung mit dem tatsächlichen Gebäudebestand verbunden. Erst Pläne, Bauteile, Wärmeverteilung und Sanierungsziel zeigen, ob ein schrittweises Konzept, eine Anlagenprüfung oder eine vertiefte Fachplanung der richtige nächste Schritt ist.
Hessen
Die LandesEnergieAgentur Hessen beschreibt Wärmeplanung als kommunalen Prozess von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung. Für ein einzelnes Wohn- oder Nichtwohngebäude ersetzt dieser Prozess weder die technische Bestandsanalyse noch die Festlegung des vereinbarten Arbeitsergebnisses.
Für hessische Wohngebäude ist die Wärmeplanung ein Ausgangspunkt für die Versorgungsfrage, nicht für die vollständige Sanierungsentscheidung. Der Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Heizflächen und Wärmeerzeugung wird deshalb getrennt dokumentiert und anschließend in eine technisch sinnvolle Reihenfolge gebracht.
Nordrhein-Westfalen
NRW.Energy4Climate verweist auf Wärmebedarfs-, Sanierungs- und Industriedaten für die kommunale Planung. Gerade bei dichtem Gebäudebestand, Industrie und Gewerbe müssen diese räumlichen Hinweise mit realen Verbrauchs-, Nutzungs- und Anlagendaten des Projekts abgeglichen werden.
Für Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen kann das Wärmekataster mögliche Netze und Sanierungspotenziale räumlich einordnen. Die Eignung für das einzelne Haus folgt daraus nicht automatisch; Gebäudezustand, Wärmeabgabe, Anschlussbedingungen und gewünschte Sanierungstiefe bleiben gesonderte Prüffelder.
