Heizung und Wärmeplanung im Bestand in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg legt jede Gemeinde mit ihrem Wärmeplan fest, wo ein Wärmenetz sinnvoll erscheint. Für die Wahl Ihrer neuen Heizung zählt aber das Gebäude selbst. Wir berechnen die Heizlast und prüfen, ob Ihre Heizkörper mit niedriger Vorlauftemperatur auskommen.
Kurz erklärt in 19 Sekunden: Welche Pflicht nach dem Heizungstausch in Baden-Württemberg gilt

Landesrahmen Baden-Württemberg
Heizungstausch in Baden-Württemberg mit Blick auf den Wärmeplan
Das Land hat die kommunale Wärmeplanung 2020 zuerst für 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte verbindlich gemacht. Seit dem 6. August 2025 gilt die Pflicht für alle Gemeinden. Damit gibt es im ganzen Land eine öffentliche Aussage, welche Gebiete eher für ein Netz und welche für eine Einzelheizung vorgesehen sind.
Ein Gebiet im Wärmeplan ist keine Anschlusszusage. Ob und wann ein Netz kommt, entscheidet der Betreiber. Steht der Heizungstausch jetzt an, rechnen wir deshalb beide Wege: eine Wärmepumpe mit der berechneten Heizlast und den späteren Netzanschluss mit den Bedingungen, die der Versorger nennt.
Bei Häusern in Heilbronn und Umgebung sehen wir oft Heizkörper aus verschiedenen Baujahren. Die raumweise Heizlast zeigt, welche Räume bei 45 bis 55 °C Vorlauf zu wenig Leistung bekommen. Meist reicht es, wenige Heizkörper zu tauschen, statt das ganze Heizsystem umzubauen.
Unsere Prüfung vor dem Heizungstausch
- Heizlast des Gebäudes raumweise
- Prüfung der Heizkörper und Vorlauftemperaturen
- Vergleich von Wärmenetz, Wärmepumpe und weiteren Optionen
Heizung und Wärmeplan in Baden-Württemberg
Muss ich warten, bis der Wärmeplan meiner Gemeinde fertig ist?
Nein. Wenn Ihre Heizung ausfällt oder ersetzt werden soll, planen wir mit den vorhandenen Daten und halten fest, wie ein späterer Netzanschluss berücksichtigt wird.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Heizlast?
Grundrisse oder ein Aufmaß, Angaben zu Fenstern und Dämmung sowie die Verbräuche der letzten Jahre. Fehlendes nehmen wir beim Ortstermin auf.
Quellen zu Baden-Württemberg
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Heizungstausch in Baden-Württemberg: erst rechnen, dann bestellen.
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Heizung und Wärmeplan: KfW, BAFA und Kosten
Ob Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz: Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig, für Dämmung und Fenster das BAFA. Als Energieberater prüfe ich vor dem Antrag die Heizlast. Der individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein oder zwei Wohneinheiten 1.300 €, nach Förderung bleiben 650 €.
