Energieaudit für KMU in Baden-Württemberg | DIN EN 16247-1
Kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg können mit einem kostenfreien KEFF+-Check beginnen. Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 geht danach in die Tiefe. Es ordnet jeden größeren Verbraucher zu und rechnet die Maßnahmen durch.

Landesrahmen Baden-Württemberg
Vom KEFF+-Check zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Das Land und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung finanzieren 12 regionale Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz, kurz KEFF+. Effizienzmoderatoren besuchen Betriebe aller Branchen kostenfrei und zeigen erste Ansätze bei Energie und Material. Das Angebot gilt für Eigentümer und Mieter von Gewerbeimmobilien. Für unsere Region ist die Kompetenzstelle bei der IHK Heilbronn-Franken angesiedelt.
Nach dem Check bleibt oft offen, wie viel eine Maßnahme genau spart. Hier setzt das Audit an. Wir werten Zähler und Lastgänge aus, messen bei Bedarf nach und ordnen den Verbrauch Druckluft, Wärme, Kälte, Lüftung und Beleuchtung zu.
Das Ergebnis ist eine Liste mit Investition, Einsparung in kWh und Euro und Amortisation je Maßnahme. Damit kann der Betrieb entscheiden und Förderanträge mit belastbaren Zahlen stellen.
Inhalt unseres Energieaudits
- Auswertung von Rechnungen, Zählern und Lastgängen
- Begehung der Anlagen mit Betriebszeiten
- Maßnahmenliste mit Einsparung und Wirtschaftlichkeit
Energieaudit für KMU in Baden-Württemberg
Brauche ich erst einen KEFF+-Check?
Nein. Der Check ist ein guter Einstieg, aber keine Voraussetzung. Wir können direkt mit dem Audit beginnen.
Wie lange dauert das Audit?
Das hängt von der Zahl der Anlagen und der Datenlage ab. Den Zeitplan legen wir nach der ersten Sichtung der Verbrauchsdaten fest.
Quellen zu Baden-Württemberg
Stand der Prüfung: 10.10.2026.
Betrieb in Baden-Württemberg: Wir machen den Verbrauch nachvollziehbar.
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Energieaudit für KMU in Baden-Württemberg: Förderung durch BAFA und KfW
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 fördert das BAFA mit 50 % des Honorars, höchstens 3.000 €. Für den Tausch der Gebäudeheizung ist die KfW zuständig. Als Energieberater ordne ich die Ergebnisse wie einen Sanierungsfahrplan. Der iSFP selbst ist dem Wohnbau vorbehalten.
